Emmerich Zwei Tote und ein böses Gerücht
Emmerich · Zwei Männer sterben am selben Tag auf der selben Straße in Emmerich.
Ein Gerücht um eine angeblich schreckliche Tat macht in diesen Tagen in Emmerich die Runde. Zwei Männer sollen auf grausame Weise zu Tode gekommen sein.
Doch von Mord oder Totschlag hatte die Polizei noch nichts gehört. Eine Recherche der Pressestelle brachte es gestern dann ans Tagelicht. Tatsächlich hat es am vergangenen Samstag in Emmerich zwei Todesfälle gegeben. Und - das ist ungewöhnlich - beide Männer starben tatsächlich auf derselben Straße. Und zwar auf der Baustraße.
An diesem Tag starb zunächst um 7.30 Uhr ein 62-Jähriger in seiner Wohnung. Dann um 18.40 Uhr ein 59-jähriger Mann. Ebenfalls in einer Wohnung auf der Baustraße.
Weil in beiden Fällen zunächst die Todesursache nicht klar war, kamen neben dem Notarzt auch Kriminalbeamte. Für die Polizei stellt sich der Fall mittlerweile als "Tod durch innere Krankheit" dar. Mit dieser Beschreibung ist zum Beispiel ein Herzinfarkt gemeint.
Das Gerücht um den gewaltsamen Tod der beiden Männer mag wohl mit dem doppelten Einsatz der Polizei an einem Tag auf derselben Straße zusammenhängen. Aber die Gesetze sind so, auch wenn der Verlust eines Menschen für die Angehörigen schon schwer genug ist.
Denn stellen die Sanitäter fest, dass der Patient tot ist, muss ein Arzt kontaktiert werden - nur dieser darf letztendlich eine Leichenschau durchführen und den Tod des Menschen bescheinigen.
Im Totenschein wird attestiert, aus welchen Gründen der Patient verstorben ist. Es muss also amtlich geklärt werden, ob es sich um einen krankheitsbedingten Tod handelt oder mitunter eine unnatürliche Ursache verantwortlich war.
In vielen Fällen kommt ein Notarzt, der den Toten bis zu diesem Zeitpunkt noch nie gesehen hat. Der Arzt kann daher nicht sofort belegen, warum der Mensch gestorben ist. In vielen Fällen fehlt die Zeit vor Ort, sodass etwaige Befunde nicht zur Verfügung gestellt werden können, die am Ende belegen, dass der Tote an einer unheilbaren Krankheit litt.
Zudem darf sich der Arzt auch nicht auf die Auskünfte der Angehörigen verlassen. Der Todesfall muss also eingehend untersucht werden. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen kommt es immer wieder zur Ausweisung einer "ungeklärten Todesart" auf dem Totenschein. Der Arzt muss daher die Polizei kontaktieren.
Die Polizeibeamten müssen den Fundort des Verstorbenen durchsuchen, Angehörige und Zeugen befragen und mitunter Ärzte kontaktieren, die mit dem Toten Kontakt hatten. Die Ergebnisse werden dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die dann - wenn alle Fragen geklärt sind - die Erlaubnis zur Bestattung erteilt.
Damit ist der Sterbefall von Seiten des Gesetzes abgeschlossen. Gibt es weiterhin Zweifel an der Todesursache, ordnet die Staatsanwaltschaft eine gerichtsmedizinische Untersuchung, die sogenannte Obduktion, an.
Diese Autopsie soll klären, ob weitere Ermittlungen im Todesfall notwendig sind oder nicht.