Rees Zensus: Rees fehlen immer noch 922 Einwohner

Rees · Nach der Klage gegen die Zensus-Daten hat die Stadt jetzt eine weitere Klage eingereicht. Jetzt gegen das Land, das die Daten umsetzte.

Die wichtigsten Fakten des Zensus 2011
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Foto: dpa, abu lre

Die Ergebnisse der Volkszählung Zensus haben bei der Stadt Rees für wenig Begeisterung gesorgt. 21300 Einwohner hatten die Statistiker in Rees gezählt, nach Daten der Stadt dagegen waren es genau 22222. Eine Zahl, die in der karnevalsverrückten Stadt seinerzeit noch amüsiert zur Kenntnis genommen worden war. Wo die rund 900 fehlenden Einwohner geblieben sind, ist völlig unklar.

Viel ärgerlicher für die Stadt ist, dass mit der geringeren Einwohnerzahl auch weniger Schlüsselzuweisungen verbunden sind. Rund 100 000 Euro weniger könnte die Zenus-Zahl bedeuten. Also schloss sich die Stadt der Klage von 69 weiteren Kommunen gegen die Zensus-Zahlen an. Das Verfahren läuft.

Unabhängig davon gab es vom Land schon mal den Bescheid für die Zuweisungen - und eben der wird nach der Zensus-Einwohnerzahl von 21300 berechnet. Die Stadt monierte das. Sie bekam vom Land aber lediglich den Hinweis, dass die Daten rein zufällig identisch seien. Es handle sich nicht um die Zensus-Zahl. Daraufhin bat die Stadt darum, den Zuwendungsbescheid doch zumindest mit dem Zusatz "vorläufig" zu versehen. "Schließlich läuft ja die Klage gegen den Zensus noch. Da könnte die endgültige Feststellung ja später erfolgen", argumentiert Bürgermeister Christoph Gerwers. Das Land ließ sich darauf nicht. Die Folge: Die Stadt reichte eine zweite Klage ein. Jetzt gegen die Festsetzung des Bescheides.

"So werden die Gemeinden vom Land in die Klage getrieben", kritisierte der Reeser Bürgermeister. Denn auch die anderen Kommunen, die gegen den Zensus angehen, seien jetzt gezwungen, ebenfalls zu klagen. Das alles führe zu unnötigen Kosten.

Das Land sieht sich im Recht. Es argumentiert im Schreiben an die Stadt Rees noch einmal damit, dass es sich bei der Einwohnerzahl im Zuwendungsbescheid nicht um die Volkszählungs-Daten handle. Vielmehr sei dies eine per Gesetz festgelegte Einwohnerzahl zum Stichtag 31. Dezember 2012. Grundlage für die Festsetzung der Zuschuss-Bescheide sei damit nicht der Zensus. Die Landesregierung habe keine Möglichkeit, die gesetzlichen Einwohnerzahlen nachträglich zu ändern. Auch an den Schlüsselzuweisungen sei also nicht zu rütteln.

Bleibt wirklich nur die Frage warum die "gesetzlich festgesetzte Zahl" und die "Zensuszahl" völlig identisch sind, wenn sie doch nichts miteinander zu tun haben.

(RP)
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