Emmerich/Rees Wohin, wenn die Blase drückt?

Emmerich/Rees · Was tun, wenn der Wirt den Gang zu seiner Toilette verwehrt? Da hilft nur eines: Machen Sie ihm klar, dass das jetzt ein echter Notfall ist. Dann muss er helfen. Sein Hausrecht zieht in diesem Fall nicht.

 Benutzungsgebühr für die Toilette. Ein Gastwirt darf sie erheben. Allerdings gilt auch: Die Toilettenfrau muss niemand bezahlen. Das ist ein Trinkgeld und damit freiwillig.

Benutzungsgebühr für die Toilette. Ein Gastwirt darf sie erheben. Allerdings gilt auch: Die Toilettenfrau muss niemand bezahlen. Das ist ein Trinkgeld und damit freiwillig.

Foto: Ilgner

Solche Fälle kommen immer wieder mal vor. Besonders, wenn der Wirt mit seiner Gaststätte an einer Stelle liegt, an der viele Touristen vorbei kommen. Die Menschen, die nur die Toilette suchen, aber nichts essen oder trinken wollen, können zur echten Plage werden.

Was sagen die Juristen dazu?

Im Prinzip ist die Sache einfach. Jeder Wirt hat ein Hausrecht und kann entscheiden, wen er in seine Gaststätte lässt oder nicht. Das gilt auch (oder besonders) für Menschen, die die Toilette aufsuchen wollen. Der Wirt muss das nicht gestatten. Besonders dann nicht, wenn sich in der Nähe beispielsweise eine öffentliche Toilette befindet.

Etwas anderes ist das natürlich, wenn sich eine Person in einer echten Notlage befindet und die Sache im Prinzip keinen Aufschub mehr duldet. Wer dann die Toilette nicht freigibt, muss sich im Zweifel wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten.

"Echter Notfall"

Die Einschätzung stammt von Thorsten Hellwig. Er ist Sprecher des NRW-Landesverbandes des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga).

Eine juristische Spitzfindigkeit gibt es: Was ist mit den berühmten 50 Cent, die mancher Wirt schon am Eingang für den Gang zum Örtchen für sich reklamiert? Hellwig: "Klar ist, dass niemand zum Beispiel die Toilettenfrau bezahlen muss. Das ist ein Trinkgeld. Die 50 Cent kann ein Wirt aber erheben. Allerdings gilt auch hier: Wenn's ein echter Notfall ist, muss er im Zweifel auf die 50 Cent verzichten."

Damit es zu solchen juristischen Streitfällen erst gar nicht kommt, hat die Stadt Emmerich mit den Gastwirten an der Promenade die "Nette Toilette" vereinbart. Die Wirte verpflichten sich, jeden aufs Örtchen zu lassen. Und in den kommenden Tagen soll die öffentliche Toilette vom Neumarkt an den Parkring in die Nachbarschaft vom Rheinpark verlegt werden.

In Rees gibt es eine öffentliche Toilette, etwas versteckt in der Jungblutstraße. Sie ist von 8 bis 18 Uhr geöffnet und wird täglich gereinigt. Das "Stille Örtchen" ist auch behindertengerecht. Im Rathaus gibt es zwar offiziell kein öffentliches WC, aber wer hier nachfragt, der darf die Toilette im VHS-Bereich benutzen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort