Rees Verbraucher-Verein erschwindelt 850.000 Euro

Rees · Ein Reeser muss sich vor dem Landgericht verantworten, mehr als 9.400 Personen sollen betrogen worden sein.

Es ist ein spektakulärer Prozess, der in der nächsten Woche vor dem Landgericht Kleve eröffnet wird. Ein Reeser muss sich dort wegen "gewerbsmäßigen Betruges" verantworten. Hinter diesem juristischen Begriff verbergen sich mehr als 9.000 Fälle, in denen der 40-jährige Mann Personen betrogen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, als Vorsitzender eines Verbraucherschutz-Vereins veranlasst zu haben, dass zahlreiche Personen angerufen wurden. Mitarbeiter des Vereins sowie beauftragte Callcenter boten dabei dann eine Mitgliedschaft in jenem Verbraucherschutz-Verein an. Für einen Jahresbeitrag von 89,95 Euro sollen sie den Angerufenen verschiedenste Service-Leistungen über den Verein versprochen haben. Besonders dreist: Den Kunden wurde am Telefon versprochen, dass der Sinn der Mitgliedschaft auch sei, sich vor unseriösen Anrufen zu schützen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist der Jahresbeitrag dann vom Konto des Angerufenen abgehoben worden. Dabei habe es keine Rolle gespeilt, ob die Person überhaupt das Angebot angenommen hatte, in den Verein aufgenommen zu werden. Zudem hätte die Verbraucherschutz-Organisation "keinerlei Tätigkeit" entfaltet, wie es in der Anklage heißt. Es habe also keinerlei Gegenleistung für die Mitgliedschaft gegeben.

Durch den Einzug der Mitgliedsbeiträge entstand den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge ein Gesamtschaden in Höhe von fast 850.000 Euro, mehr als 9.400 Personen sollen Opfer dieser Masche geworden sein. Der Betrug habe sich nicht auf Rees beschränkt, sondern es seien auch Personen außerhalb der Region angerufen worden. Der Angeklagte selbst macht zu den Vorwürfen bisher keine Angaben. Das Verfahren vor dem Landgericht wird erwartungsgemäß sehr langwierig werden. Teilweise werden 20 bis 30 Zeugen am Tag gehört. Über 100 werden es auf jeden Fall sein, die an den verschiedenen Verhandlungstagen aussagen.

Dem Angeklagten drohte eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die große Zahl der Fälle spiele dabei eine besondere Rolle.

(zel)
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