Landgericht Raub beim Schützenfest Haldern: Jugendstrafe für Reeser

Kleve/Haldern · Ein 20-Jähriger ist vom Landgericht Kleve zu einer vierjährigen Jugendstrafe und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden. Für einen zweiten Verdächtigen gibt es ein abgetrenntes Verfahren.

Der Fall aus Haldern wurde am Landgericht Kleve verhandelt.

Der Fall aus Haldern wurde am Landgericht Kleve verhandelt.

Foto: van Offern, Markus (mvo)

Das Landgericht Kleve hat am Freitag einen 20-jährigen Reeser zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. In das Urteil wurden Strafen aus zwei früheren Urteilen gegen den Reeser miteinbezogen. Verurteilt hat die siebte große Strafkammer den 20-Jährigen am Freitag wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an.

Angeklagt waren zwei Raubdelikte, die sich in der Nacht des 10. Juli vorigen Jahres im Umfeld des Halderner Schützenfestes zugetragen haben. Laut Staatsanwaltschaft soll der 20-Jährige zusammen mit zwei weiteren Tätern zwei junge Männer angesprochen und zunächst freundlich in ein Gespräch verwickelt haben. Dann soll das Trio die Geschädigten zur Herausgabe von Wertsachen aufgefordert haben. Zur Drohung soll ein Messer gezückt worden sein. Von einem der Geschädigten erbeuteten die Täter schließlich eine Flasche Korn.

Eigentlich sollte am Freitag neben dem 20-jährigen Reeser auch einem zweiten Beschuldigten vor der siebten großen Strafkammer der Prozess gemacht werden. Das Verfahren gegen den 26-jährigen Klever wurde jedoch abgetrennt und soll vor dem Klever Amtsgericht eröffnet werden.

Für die Fahndung nach dem dritten Verdächtigten hat die Polizei im November ein Fahndungsfoto veröffentlicht.

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