Emmerich Urnenbestattung: Gesetz macht sie teuer

Emmerich · NRW führt Nachweispflicht ein. Den hohen Kosten bei uns kann jetzt niemand mehr aus dem Weg gehen.

 Blick auf den Friedhof. Bislang konnten die Emmericher die hohen Bestattungskosten abfedern, wenn sie sich für eine Einäscherung in den Niederlanden entschieden. Damit ist jetzt Schluss.

Blick auf den Friedhof. Bislang konnten die Emmericher die hohen Bestattungskosten abfedern, wenn sie sich für eine Einäscherung in den Niederlanden entschieden. Damit ist jetzt Schluss.

Foto: Markus van Offern

Während im Bundesland Bremen die Regeln für die Feuerbestattung gelockert werden sollen und darüber beraten wird, das Ausstreuen der Asche im eigenen Garten, in Parks oder an Flüssen ab 2015 zu erlauben, gelten in NRW ab sofort strengere Regelungen für eine Urnenbeisetzung. Der Verbleib einer Urne muss nun schriftlich nachgewiesen werden, heißt es im neuen Bestattungsgesetz. Eine solche Nachweispflicht gab es bislang nicht.

"Es werden wieder vorwiegend Beerdigungen in Deutschland stattfinden, weil es bisher noch keine Regelungen zwischen Deutschland und den Niederlanden wegen der Nachweispflicht gibt", sagt ein Emmericher, der sich in dem Bereich auskennt. "So kann man den hohen Beerdigungskosten bei uns nicht mehr aus dem Weg gehen, weil es jetzt nicht mehr legal ist, wenn man beispielsweise die Asche im Ausland frei ausstreuen möchte."

Und tatsächlich: "Die Stadt muss nachfragen, falls so ein Nachweis nicht geführt wurde", erklärt Klaus Gruyters von den Kommunalen Betrieben Emmerich, die für die Friedhofsverwaltung zuständig sind. Im Normalfall werden Urnen auf dem Friedhof beigesetzt, dann sei so ein Nachweis vorhanden. "Das wird dann im Standesamt registriert."

Die Asche bei einer Seebestattung einfach ins Meer zu streuen, sei nicht möglich. Das müsse dann über ein spezielles Beerdigungsinstitut erfolgen.

Trotzdem räumte das bisherige Gesetz den Bürgern mehr Freiheiten ein und ließ Spielräume, weil der Verbleib der Urne weniger streng geregelt war. Gerade in den Grenzgebieten ließen Familienangehörige ihre Verstorbenen in den Niederlanden - im Osten auch in Polen oder Tschechien - in Krematorien verbrennen, weil sie dadurch erhebliche Kosten sparten.

Auch Beerdigungsinstitute am Niederrhein räumten diese Möglichkeit ein und konnten so Urnen-Beerdigungen für 2000 Euro anbieten. In den Niederlanden ist es beispielsweise erlaubt, eine Urne mitzunehmen und die Asche in der freien Natur zu verstreuen.

In Deutschland, wo nach Angaben der Verbraucherinitiative Aeternitas inzwischen mehr als die Hälfte der Verstorbenen eingeäschert werden, gilt für Totenasche der Friedhofszwang.

Laut einer repräsentativen Umfrage hielten schon im letzten Jahr zwei Drittel der Bundesbürger den Friedhofszwang für Totenasche für veraltet, doch wurde er im neuen Gesetz beibehalten. Das bedeutet: Auch wenn der Verstorbene in den Niederländen verbrannt wird, muss jetzt die Urne aufgrund der Nachweispflicht offiziell auf dem Friedhof beerdigt werden, was für die betroffenen Angehörigen hohe Gebühren nach sich ziehen kann.

So kostet in Emmerich ein Urnenwahlgrab für eine Nutzungszeit von 25 Jahren 850 Euro. Die Gebühren für die Grabpflege für die Dauer der Nutzungszeit sowie für die Einsaat und das Herrichten für Urnengräber in der Gemeinschaftsgrabanlage für eine Pflegezeit von 25 Jahren belaufen sich auf 1360 Euro. Und die Gebühren bei Nutzung des Ausstreufeldes und für die Pflege der Ausstreufläche liegen bei 600 Euro.

Die Grabbereitung - das Öffnen und Verfüllen einer Grabstelle - kostet für ein Wahlgrab oder in der Gemeinschaftsgrabanlage jeweils 540 Euro. Eine Verstreuung kostet 200 Euro.

(moha)
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