Emmerich Unterschriften für die Tonne ?

Emmerich · Nach der Einschätzung von Juristen ist ein Bürgerentscheid zum Rheinpark nicht zulässig. Als Gründe werden irreführende Darstellungen des Sachverhaltes rund um die Umbaupläne des Geländes genannt.

Die Nachricht, über die die RP gestern exklusiv berichtete, schlug ein wie eine Bombe: Die vom Aktionsbündnis zum Erhalt der Bäume im Rheinpark eingereichten 6000 Unterschriften können nicht in einen Bürgerentscheid münden. Wie berichtet, hatte die Stadtverwaltung das Bürgerbegehren selbst juristisch geprüft, es aber auch — ohne Wertung — einem extern hinzugezogenen Anwalt und einem Juristen des Städte- und Gemeindebundes vorgelegt. Deren Einschätzungen entsprechen der Auffassung der Stadt.

Der Entscheid der Bürger anstelle des Rates sei unzulässig, heißt es in einer Sachdarstellung, die der RP jetzt vorliegt. Der Grund dafür hängt weder mit den Unterschriften noch mit der Formulierung der Frage zusammen. Jedoch führe ein erläuternder Text zu der gestellten Frage die Unterzeichner in die Irre (siehe "Im Wortlaut").

Konkret geht es um die Beweggründe für das Fällen der Bäume. Wörtlich heißt es dazu: "Das Bürgerbegehren erweckt damit den falschen Eindruck, dass nur das Fällen von acht bis zehn Bäumen erforderlich sei und der Rat aus bloßen gestalterischen Gründen 50 Bäume fällen lassen wolle.

Tatsächlich sind jedoch — unabhängig von einer Umgestaltung des Rheinparks — ohnehin bereits 35 Bäume aus den vom Gutachter genannten Gründen zu fällen."

Auch stimme die in der Begründung der Initiative genannte Darstellung nicht mit dem tatsächlichen Wortlaut des Baumgutachtens überein. So weise das Gutachten lediglich darauf hin, wie sich die geplanten Eingriffe auf den Baumbestand auswirken könnten. Zwingende Folge sei dies aber nicht. Zudem würden im Baumgutachten auch Maßnahmen genannt, wie eine Beeinträchtigung des bestehenden Wurzelsystems auf ein Minimum reduziert werden könnte. Darüber würden die Unterzeichner jedoch gar nicht informiert.

Aus dem Baumgutachten ergebe sich außerdem — entgegen der Angabe des Aktionsbündnisses — auch nicht, dass die Gefahr des Windwurfs extrem verstärkt würde.

Es weise lediglich auf die Gefahr hin, dass bei Sturm Windwurf nicht auszuschließen sei. Dies sei jedoch bereits logische Folge der ohnehin zu fällenden 35 Bäume. Summa summarum werde dem Bürger, der sich aufgrund der Unterschriftenliste eine Meinung bilden können muss, also ein falscher Sachverhalt als Entscheidungsgrundlage geboten.

Das ist der Grund, um das Begehren als unzulässig einzustufen.

"Kein Spielraum für Rat"

Kann der Rat es in seiner Sondersitzung kommende Woche dennoch zulassen? Der Erste Beigeordnete der Stadt, Dr. Stefan Wachs, sieht das nicht so: "Das Bürgerbegehren passt aus den festgestellten Gründen nicht mit der Gemeindeordnung NRW zusammen, die stellt strenge Anforderungen an einen Bürgerentscheid."

Für den Rat gebe es dabei laut Gesetz keinen politischen Ermessensspielraum mehr.

Die einzige Möglichkeit, vielleicht doch noch zu einem Bürgerentscheid zu kommen: "Das Aktionsbündnis müsste Rechtsmittel einlegen", so Dr. Stefan Wachs.

(RP)
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