Emmerich Unschuldiger Mann wird in Werkstatt für Dieb gehalten

Emmerich · Aus einem Büro verschwindet eine Tasche. Ein Kunde des Betriebs landet wegen Diebstahls vor Gericht.

 Freispruch vor dem Amtsgericht an der Seufzerallee.

Freispruch vor dem Amtsgericht an der Seufzerallee.

Foto: end

Für einen 38-jährigen Mann aus Emmerich ging eine Verhandlung vorm Amtsgericht am Montag mit einem glatten Freispruch zu Ende. Ihm waren Vorwürfe gemacht worden, die er nach eigenem Bekunden "schon krass" fand — und die letzten Endes unhaltbar waren.

Der Angeklagte hatte am 24. September 2012 eine Werkstatt besucht, um sich einen Kostenvoranschlag zu holen. Sein Auto war beschädigt worden, und er wollte wissen, was eine Reparatur kosten würde. Er bekam die Auskunft, bezahlte 40 Euro dafür und ging wieder.

Etwa eine halbe Stunde später fiel der Geschäftsführerin der Firma auf, dass ihre Handtasche fehlte. Sie war zuvor etwa 20 Minuten unterwegs gewesen. Als sie wiederkam, fand sie die Bürotür offen stehend und entdeckte den Diebstahl. Da der Angeklagte ihr letzter Kunde war, vermutete sie in ihm den Täter. Das gab sie auch an, als sie Anzeige bei der Polizei erstattete.

Schon kurze Zeit später meldete sich ihre Bank mit der Nachricht, dass eine ihrer EC-Karten wieder aufgetaucht sei. Zwei Personen, so könne man auf Fotos der Überwachungskamera sehen, hätten versucht, am Automaten in einer Anholter Sparkassenfiliale Geld abzuholen. Nachdem die Beiden drei Mal hintereinander die falsche Pin-Nummer eingegeben hatten, war die Karte eingezogen worden. Auf den Fotos meinte die 56-jährige Frau, den Angeklagten zu erkennen.

"Ich fand das schon krass, als ich hörte, dass ich die Tasche entwendet haben sollte", meinte dieser. "Ich habe mir noch nie etwas zuschulden kommen lassen." Er sei außerdem direkt nach seinem Besuch in der Werkstatt nach Hause gegangen, weil er krank gewesen sei.

Das Gericht konnte sein Aussehen auf den Bildern der Bank nicht wiedererkennen. Im Gegenteil: "Ich bin mir sicher, dass der Mann auf dem Foto nicht unser Angeklagter ist", befand der Staatsanwalt: "Die Bartmode stimmt zwar einigermaßen überein, aber der Täter auf dem Foto hat abstehende Ohren, und die hat der Angeklagte nicht." Er plädierte für einen Freispruch.

Richterin Mareen Hölker wollte von der Bestohlenen wissen, ob denn auch andere ihr Büro während ihrer Abwesenheit hätten betreten können, woraufhin die Frau erklärte, dass die Tür nicht verschlossen gewesen sei. Außerdem konnte die Zeugin sich auch nicht mehr genau an die zeitliche Reihenfolge des ganzen Geschehens erinnern. So folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

(RP/ac)
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