Landgericht Kleve 4,5 Jahre Haft für Landwirt

KLEVE/Emmerich · Wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen ist ein 46-jähriger Landwirt verurteilt worden.

 Der Prozess gegen den Uedemer Landwirt wurde vor dem Klever Landgericht in der Schwanenburg verhandelt.

Der Prozess gegen den Uedemer Landwirt wurde vor dem Klever Landgericht in der Schwanenburg verhandelt.

Foto: van offern/van Offern

Weil er im Oktober 2016 zwei Tierärzte aus Emmerich bei einer Stallkontrolle mit einer Eisenstange schwer verletzte (die RP berichtete), ist ein 46-jähriger Landwirt aus Uedem am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Die 1. große Strafkammer des Klever Landgerichts verurteilte den Angeklagten wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Mit dem Strafmaß blieb die Kammer um den Vorsitzenden Richter Jürgen Ruby unter der Forderung von Staatsanwältin Gloria Umlauf, die in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten beantragt hatte.

Ebenso wie die Staatsanwaltschaft ging die Kammer nach den Ausführungen des sachverständigen Psychiaters Dr. Jack Kreutz davon aus, dass der Angeklagte sich zur Tatzeit im Zustand verminderter Schuldfähigkeit befunden habe. Kreutz hatte bei dem Angeklagten in fünf Gesprächen eine sogenannte Anpassungsstörung ängstlich-depressiver Art festgestellt, die wohl aus dem Abbrennen einer Scheune des Angeklagten wenige Wochen vorher und damit einhergehenden Existenzängsten hervorgegangen sei.

Die Kontrolle durch die Veterinäre habe dann laut  Kreutz ein „„massives Moment der Bedrohung““ bei dem 46-Jährigen erzeugt, da dieser fürchtete, aufgrund der schlechten Zustände in seinem Schweinestall EU-Subventionen zu verlieren. Eine verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei dadurch zumindest nicht auszuschließen, so Kreutz in seinem Gutachten.

Als die Veterinäre das Kannibalismus-Problem im Schweinestall fotografisch festhalten wollten - so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung -  griff der Landwirt zur Eisenstange, schlug zunächst die 31-jährige Veterinärin von hinten nieder und traktierte dann deren Kollegen mit Schlägen zum Kopf. „„Er wollte ihn töten - davon gehen wir aus““, so Richter Jürgen Ruby. Da der Landwirt jedoch einige Minuten später eine Einigung mit dem Veterinär anstrebte und mit dem Schlagen aufhörte, sieht die Kammer einen strafbefreienden Rücktritt vom Tötungsversuch.

Nicht zufrieden war nach der Urteilsverkündung die Nebenklage: Die Rechtsanwälte der beiden Geschädigten hatten bis zum Schluss gefordert, den Angeklagten wegen versuchten Mordes oder versuchten Totschlags zu einer höheren Freiheitsstrafe zu verurteilen.

„Ich halte dem Angeklagten vor, dass das, was er selber dem Sachverständigen Dr. Kreutz gesagt hat, nämlich dass er vermindert schuldfähig sei, von Anfang an sein Plan gewesen ist“, sagte Kerschka, der zudem an die Konsequenzen der Tat für seinen Mandanten erinnerte: Bis heute kämpft der Veterinär mit schweren psychischen Folgen, kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. „Mein Mandant ist für sein ganzes Leben geschädigt, er ist ein gebrochener Mann. Echte Reue kann ich aber beim Angeklagten nicht erkennen“, so Kerschka. Auch die Veterinärin - die, anders als ihr Kollege, mittlerweile in den Beruf zurückkehren konnte - leidet bis heute psychisch unter dem Angriff.

(Jens Helmus)
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