Emmerich Totschlag: Der Angeklagte schweigt

Emmerich · Am Dienstag hat vor dem Landgericht Münster der Prozess gegen einen 35-Jährigen begonnen. Im wird vorgeworfen, in einer Billardkneipe in Bocholts Feiermeile an der Ravardistraße einen jungen Mann erstochen haben. Es soll sich um ein Zufallsopfer handeln.

 Vor dem Gericht in Münster wird der Überfall vom Oktober jetzt verhandelt. Zahlreiche Zeugen sollen Licht in die Vorfälle des Tatabends bringen.

Vor dem Gericht in Münster wird der Überfall vom Oktober jetzt verhandelt. Zahlreiche Zeugen sollen Licht in die Vorfälle des Tatabends bringen.

Foto: Kerstin Küster

Der Fall hat für reichlich Aufsehen gesorgt. Ende Oktober war ein junger Mann aus Rhede in einem Billardcafé in Bocholts Ausgehmeile Ravardistraße erstochen worden. Ein 35-Jähriger war anschließend festgenommen worden. Der Mann muss sich seit gestern wegen Totschlags vor dem Landgericht in Münster verantworten.

Klinge mit Wucht bis ins Herz

Am ersten Verhandlungstag schilderte der Staatsanwalt, wie sich die Tat nach Ansicht der Anklage abgespielt hat. Danach war an jenem Samstagabend etwa gegen 18.30 Uhr eine Gruppe von mindestens sechs Männern in die Gaststätte gestürmt. Sofort sollen sie den Wirt, weitere Bedienstete und Gäste unter anderem mit Barhockern und Messern angegriffen. Ein 26-jähriger Gast aus Rhede war durch mehrere Messerstiche so schwer verletzt worden, dass er im Krankenhaus starb. Einer dieser Stiche war offensichtlich mit einer derartigen Wucht ausgeführt worden, dass die Klinge des Messers durch eine Rippe bis ins Herz gedrungen war. Todesursache war letztlich ein inneres Verbluten, so das Ergebnis der Obduktion.

Der Angeklagte selbst wollte sich nicht zur Tat äußern. Das hatte er auch nach seiner Festnahme nicht getan. Er hatte sich einen Tag nach dem Vorfall der Polizei gestellt. Vor dem Landgericht gab der Mann lediglich an, dass er 35 Jahre ist und aus der Türkei stammt. Zu Wort kamen gestern Zeugen aus dem Billardlokal. Unter anderem ein Dartspieler-Quartett. Einer gab an, die Messerstiche gesehen zu haben. Andere sagten aus, dass es Schläge gegeben habe. In dem Durcheinander hätten sie aber nichts Genaues erkennen können. Ausgesagt wurde auch, dass der Wirt dem Angeklagten die Hand zur Begrüßung reichen wollte, doch der habe ihm direkt eine Ohrfeige verpasst. Daraufhin sei der Wirt geflüchtet. Das Opfer habe sich dem Mann in den Weg gestellt. Die Polizei ging nach ihren Ermittlungen von einem Zufallsopfer aus.

Pikant an der ganzen Sache ist, dass der Angeklagte bereits in der Nacht vor der Tat von der Bocholter Polizei in Gewahrsam genommen worden war, weil er in der Billardkneipe mit dem Wirt und einem Kellner in Streit geraten war und randaliert hatte. Die Frage, ob es angesichts des Überfalls in der Folgenacht nicht besser gewesen wäre, den Mann länger festzuhalten, statt ihn wieder auf freien Fuß zu setzen, stelle sich aber nicht, hatte seinerzeit der Staatsanwalt gesagt. Wenn jemand in einer Kneipe randaliere, sei das noch kein Grund, ihn in Untersuchungshaft zu stecken.

Die weiteren Verhandlungstage sollen die Hintergründe der Tat aufklären.

(RP/top)
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