Rees Tipps für Bahn-Widerspruch

Rees · Ab Dienstag liegen die Pläne für den Betuwe-Abschnitt Haldern im Rathaus aus. Dokumente, die nicht leicht verdaulich sind. Die Empfehlung lautet, die Kritik möglichst mit eigenen Worten zu formulieren.

 Noch ist die Strecke zwischen Emmerich und Oberhausen zweispurig. Eine Trasse soll dazu kommen.

Noch ist die Strecke zwischen Emmerich und Oberhausen zweispurig. Eine Trasse soll dazu kommen.

Foto: Endermann

Zum anstehenden Verfahren bot die Halderner CDU Infos bei einem Bürgerstammtisch im Hotel Lindenhof an. Rund 30 Personen folgten der Einladung. "Es ärgert mich, dass ich Urlaub nehmen muss, um die Pläne einsehen zu können", meinte ein Anwohner. Das Rathaus habe nur bis 16 Uhr geöffnet.

"Alle Pläne werden auf der Reeser Homepage online gestellt", erklärte Thomas Dierkes, Vorsitzender der Halderner CDU. "Aber wir werden bei der Stadt anregen, an einigen Tagen die Öffnungszeiten zu verlängern oder eventuell samstags zu öffnen", versprach er.

"Keine Massen-Stellungnahme"

CDU-Ratsherr Klaus Syberg erläuterte das Verfahren. Das PFV bestehe aus neun Ordnern. Es sei empfehlenswert, auf der Internetseite der Stadt die "Orientierungs- und Lesehilfe zum Planfeststellungsverfahren (PFV)" und die vierseitige Lesehilfe der Bahn zur schnelleren Orientierung in den Unterlagen zu lesen. Auf der Homepage gebe es auch eine "Musterdatei zur Abgabe einer Stellungnahme". "Ich empfehle, den Einspruchstext in eigene Worte zu fassen, um den Eindruck einer Massen-Stellungnahme bei individuellen Ansprüchen zu vermeiden", so Syberg.

Die Einspruchsfrist geht bis zum 23. Februar. "Danach besteht kaum eine Chance, seine Ansprüche geltend zu machen."

Ein Mitarbeiter der Stadt stehe zur Verfügung, dürfe aber nicht beraten, weil die Stadt nicht Herr des Verfahrens sei. Alle Einwender werden später zu einem nicht öffentlichen Erörterungstermin eingeladen. Entschädigungsansprüche, die nicht im PFV entschieden werden können, werden in einem gesonderten Verfahren behandelt. Erst nach dem Beschluss können die Bauarbeiten beginnen.

"Welche Möglichkeiten haben Betroffene, für Schäden am Haus, die durch Erschütterungen beim Bau entstehen, entschädigt zu werden?" fragte ein Anwohner. Da sei man als Hausbesitzer in der Beweislast, erklärte ein Betroffener. Er habe von einem vereidigten Sachverständigen anhand von Fotos dokumentieren lassen, dass sein Haus zurzeit schadensfrei ist.

Das habe ihn 400 Euro gekostet. Johannes ten Brink, Ratsmitglied aus Emmerich, sagte: "Wir haben das Recht auf vertretbare Lösungen. Wichtig ist der Austausch untereinander und Mut zu machen, dass alle ihre Bedenken formulieren und die Bahn AG merkt, dass der Bürger sich nicht alles gefallen lässt."

(moha)
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