Rees Telefondaten als wichtige Spur

Rees · Im Mordfall Gülsüm könnte die Entscheidung zur Datenspeicherung noch eine wichtige Rolle spielen. Klar ist aber bereits, dass nur das Urteil zum Vater davon betroffen ist, weil es bei den anderen Angeklagten weitere Beweise gab.

Gülsüm: Prozessauftakt am Landgericht Kleve
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Die Entscheidung zur Datenssicherung des Bundesverfassungsgerichtes wollen die Ermittler der Mordkommission nicht bewerten. Schließlich sind sie ja auch keine Juristen. Allerdings bestätigen die Beamten, dass gerade im Mordfall Gülsüm die Telefondaten wichtige Ansätze lieferten. "Die Auswertungen der Gesprächsdaten haben eine zentrale Rolle gespielt", sag Wolfgang Lindner von der zuständigen Mordkommission. Für die Ermittlungen hätten sich daraus wichtige Hinweise ergeben.

Klar sei nach der BVG-Entscheidung auch, dass die Polizei in Zukunft solche Daten nicht hätte. Denn zulässig ist nur eine Datenspeicherung bei begründeten Verdachtsfällen. Und verdächtig werden Täter in der Regel erst nach der Tat. Vorher sind sie selten im Visier der Fahnder.

Das war ja auch im Mordfall Gülsüm nicht der Fall. Mit Spannung wird jetzt auf die schriftliche Begründung des Urteils gewartet, das in nächster Zeit vorliegen soll. Dann werden die Anwälte es für die Revision ganz genau unter die Lupe nehmen und eben genau nach solchen Rechtslücken suchen. Und selbst das Bundesverfassungsgericht hatte auch RP-Anfrage bestätigt, dass es keine Rolle spielt, dass die Entscheidung zur Datenspeicherung erst gefallen ist, nachdem der Prozess bereits beendet war.

Die aktuelle Entwicklung spielt eigentlich nur für den Vater eine Rolle. Sein Sohn ist bereits rechtskräftig verurteilt. Zwar wäre theoretisch ein Antrag auf Wiederaufnahme möglich, aber der hätte kaum Aussicht auf Erfolg. Denn die Verurteilung des Bruders erfolgte nicht aufgrund der Telefondaten, sondern vor allem wegen des Geständnisses.

Knopf als Beweis

Ähnlich sieht es beim mitangeklagten Russen aus. Er ist durch die Aussage des Bruders und einen blutigen Knopf am Tatort belastet worden. Den Knopf haben die Ermittler einer Jacke des Russen zugeordnet. Aufgrund dieser Beweislage erfolgte die Verurteilung.

Ganz anders sieht das beim Vater aus, der als Haupttäter lebenslänglich bekam. Richter Christian Henckel baute die Urteilbegründung vor allem um ein Telefonat auf, das der Vater mit Gülsüm kurz vor ihrer Ermordung geführt hatte. Für den Richter ein klares Indiz dafür, dass der Vater von der Ermordung wusste, dass er sogar der Hintermann der Tat war. Daher hat der Vater auch die höchste Strafe bekommen: lebenslänglich.

(RP)
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