Bürgermonitor Rees Stadt pocht auf Anliegerbeiträge

Rees · Streitpunkt Sahlerstraße: In Rees fallen die Kosten für die Bürger niedriger aus als befürchtet. Die Verwaltung macht aber klar, dass sie das Kommunale Abgabengesetz anwenden wird. Die Gelder sind eingeplant.

Es kommt Bewegung in die Diskussion um die Kostenverteilung an der Sahlerstraße. Wie berichtet, haben sich Anwohner in der vergangenen Woche einerseits über zu hohe Kosten beschwert, die jetzt nach der Sanierung der Sahlerstraße von der Stadt auf sie abgewälzt werden. Zum anderen können sie auch nicht verstehen, dass die vielbefahrene Straße überhaupt als Anliegerstraße eingestuft werden kann. Schließlich liege eine Schule in unmittelbarer Nähe. Auch Busse verkehren dort, was die Straße nach Meinung einiger Anlieger zu einer Durchgangsverkehrsstraße mache; deshalb dürfe die Stadt die Anwohner nicht mit 75 Prozent an den Sanierungskosten beteiligen, sondern maximal mit 50 bis 60 Prozent.

Per Brief bat beispielsweise Wilma Sent die Stadt, die Kosten wenigstens vorerst auf Eis zu legen, solange die Berechnung gerade auf landespolitischer Ebene diskutiert werde. Wilma Sent hatte eindrucksvolle Zahlen vorlegt. Sie berichtete unserer Zeitung, dass sie aufgrund ihres Grundstücks alleine 8841 Euro für die Sanierung der Straße berappen soll. Ein zweiter Anwohner, Rüdiger Otermann, soll 9538 Euro an die Stadt zahlen soll, eine Familie werde sogar mit 14.000 Euro belastet. Insgesamt sind 60 Hausbesitzer entlang der Sahlerstraße betroffen.

Antwort kommt jetzt aus dem Bürgermeisterbüro: Und das kann durchaus als Teilerfolg gewertet werden. Auf die Frage hin, ob manche Anlieger bis zu 9000 Euro zahlen müssten, heißt es vom persönlichen Referenten des Bürgermeisters, Jörn Franken: „Den genannten Betrag kann ich nicht bestätigen.“ Eine Korrektur der Summen blieb im knappen Statement allerdings aus. Wie hoch die Kosten also seien sollen, bleibt unbeantwortet.

Stattdessen legten Franken im Detail den Status der Sahlerstraße dar. Diese sei laut Satzung definitiv eine Anliegerstraße. „Diese Satzung gilt in dieser Fassung seit 2006. Anliegerstraßen sind demnach Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden […] Grundstücke dienen“, sagt Franken. Darunter falle eben auch die Sahlerstraße. Die  75 Prozent Kostenübernahme sind also rechtens.

Auch aus haushaltsrechtlicher Sicht müsse die Stadt die Beitragserhebung durchführen, da der verabschiedete Haushalt 2018 die Einnahmen der Anlieger vorsieht. Dazu schreibt ganz aktuell die überörtliche Gemeindeprüfungsanstalt NRW, die die Stadt Rees aktuell überprüft: „Beiträge sind ein wichtiger Bestandteil zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt des Infrastrukturvermögens zu beteiligen. Die Kommunen sind nicht berechtigt, auf diesen Finanzierungsbeitrag zu verzichten“, sagt Franken.

Streitpunkt Sahlerstraße in Rees
Foto: grafik
Streitpunkt Sahlerstraße in Rees
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Um weitere Diskussion von vorzubeugen erläutert das Bürgermeisterbüro auf den Status des Grünen Wegs. „Wenn eine Straße neu errichtet wird, gelten die Bestimmungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB, Bundesgesetz). Dies ist auch anzuwenden, wenn die Straße im Vorfeld nur notdürftig angelegt wurde. Beispiel dafür ist in Rees die Straße „Grüner Weg“, wo es vor dem Endausbau keine ausgebaute Straße (mit Entwässerung) gab. Nach dem BauGB werden 90 Prozent der entstandenen Kosten auf die Anlieger umgelegt.

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