Schmuggelprozess Angeklagter aus China will nur Anweisungen befolgt haben

Emmerich/Kleve · Der dritte von vier Angeklagten hat sich zu den Vorwürfen des bandenmäßigen Schmuggels geäußert. Ein 38-jährige Chinese räumte sein Mitwirken ein. Entscheidungen habe er nicht getroffen.

 Der vierte Angeklagte, ein 40-Jähriger aus Neuss, beabsichtigt bislang keine Einlassung.

Der vierte Angeklagte, ein 40-Jähriger aus Neuss, beabsichtigt bislang keine Einlassung.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Einer der vier Angeklagten, die sich seit Februar wegen des großangelegten Schmuggels chinesischer Waren vor dem Klever Landgericht verantworten müssen, hat sich am Dienstag erstmals zu den Anklagevorwürfen eingelassen. Der 38-jährige Chinese wurde vor einem Jahr in Polen festgenommen und befindet sich in deutscher Untersuchungshaft.

Laut Anklage soll der 38-Jährige in Polen an dem gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggel mitgewirkt haben. Seine Verteidigerin Sonka Mehner-Heurs verlas die Einlassung, in der der Angeklagte erklärt, dass er das Geschehene aufrichtig bereue. Dass und in welchem Umfang er sich strafbar gemacht habe, sei ihm allerdings erst durch das Verfahren klar geworden.

Seine Rolle in dem internationalen Handel sei in Polen seit etwa 2012 die eines „streng weisungsgebundenen“ Mitarbeiters gewesen, so der Angeklagte. Entscheidungen habe er selbst keine getroffen, sei auch kein Geschäftspartner in dem mutmaßlichen Firmengeflecht gewesen. Er habe beispielsweise Schreibarbeiten auf Weisung erledigt, aber auch ein polnisches Logistikunternehmen mit Transporten von Hamburg nach Polen beauftragt und die Leistungen in bar bezahlt.

Stets auf Weisung eines Herrn X. jedoch, den er 2001 in der chinesischen Stadt Yiwu kennengelernt habe, so der Angeklagte. Dort habe er in einem Hotel gearbeitet, in dem X. Stammgast gewesen sei.  Etwa zehn Jahre nach dem ersten Treffen habe X. ihm – dem Studienabsolventen, der auch Englisch gelernt hat – ein Jobangebot gemacht: Er solle nach Polen ziehen und dort für X. arbeiten, X. würde dann für seinen Lebensunterhalt sorgen. Er habe das Jobangebot angenommen, so der Angeklagte, sei nach Polen gegangen, Frau und Kind seien später nachgezogen.

Dann kam es zur Verhaftung. Die mittlerweile ein Jahr andauernde Untersuchungshaft belaste ihn sehr, so der Angeklagte. Seine Frau, die mit der Tochter bei einer Glaubensfrau in einer polnischen Gemeinde untergekommen sei, könne ihn nur selten im deutschen Gefängnis besuchen. Sein Vater sei in China vor drei Monaten verstorben, er habe ihn nicht pflegen können, so der 38-Jährige.

Fragen zur Sache wollte die Verteidigung des 38-Jährigen am Dienstag noch nicht zulassen, sondern voraussichtlich erst beim nächsten Verhandlungstermin, der für den 3. Mai um 9.30 Uhr angesetzt ist. „Alles, was ich weiß“ wolle er dann zur Beantwortung offener Fragen beitragen, erklärte der Angeklagte über seine Dolmetscherin.

Der Chinese ist der dritte von vier Angeklagten in diesem Verfahren, die sich zur Sache eingelassen haben. Zuvor hatten bereits ein 52-Jähriger aus Wesseling und ein 57-Jähriger aus Bunde Einlassungen abgegeben. Der 40-jährige Angeklagte aus Neuss beabsichtigt hingegen noch keine Einlassung – das könne sich aber im Laufe des Verfahrens noch ändern, erklärte die Verteidigung auf Nachfrage der Kammer.

Der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Klever Landgerichtes hat am 19. Februar begonnen, am Dienstag fand der elfte Verhandlungstag statt. Für die nächsten beiden Fortsetzungstermine sind weitere Zeugen aus Polen geladen, die Auskunft zu den mutmaßlichen Schmuggel-Aktivitäten im Nachbarland geben sollen.

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