Bahnausbau in Emmerich Schallschutz bestimmt Betuwe-Debatte

Emmerich · Die Anhörungen im Verfahren zum dreigleisigen Ausbau des Bahnabschnitts Emmerich – Elten haben begonnen. Kritiker und Fachbehörden können ihre Einwende und Belange vortragen. Entscheidung werden aber nicht getroffen.

 Auch mehrere Mitglieder der Bürger-Initiative „Rettet den Eltenberg“ diskutierten bei dem ersten Erörterungstermin im Schützenhaus Kapauenberg mit.

Auch mehrere Mitglieder der Bürger-Initiative „Rettet den Eltenberg“ diskutierten bei dem ersten Erörterungstermin im Schützenhaus Kapauenberg mit.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Mehr als 750 private Einwendungen lagen vor, dazu rund 45 Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange. Am Dienstag begann im Schützenhaus Kapaunenberg die Erörterung im „Betuwe“-Planfeststellungsverfahren
zum dreigleisigen Ausbau des Abschnitts Emmerich – Elten (Abschnitt 3.5). Das Stück ist Teil der DB-Strecke 46/2 von der deutsch-niederländischen Grenze über Emmerich bis Oberhausen, die insgesamt 73 Kilometer lang ist und in zwölf Planfeststellungsabschnitten unterteilt wurde.

Bei so vielen Stellungnahmen wurden gleich mehrere Termine anberaumt. Die Erörterung wird so lange fortgesetzt, bis alle Argumente vorgebracht worden sind. Das Schützenhaus steht dafür am 21., 22. und 23. November sowie am 28. und 29. November zur Verfügung. „Gerade auch im Hinblick auf die Diskussion über die von uns bevorzugte Bergfußvariante und die von der Bürgerinitiative ausgearbeitete Gleisbettvariante rechnen wir mit einer längeren Veranstaltung“, sagte Michael Teitzel, Projektabschnittsleiter der Deutsche Bahn Netz AG.

Die Bezirksregierung als Anhörungsbehörde hatte zu diesem Termin die Deutsche Bahn AG, die Stadt Emmerich am Rhein, Vertreter der übrigen Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Einwender und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen sowie ihre gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten eingeladen.

Im Rahmen der Veranstaltung stellte Teitzel die Pläne noch einmal vor. „Aufgrund planrechtlicher, verkehrstechnischer, ökologischer und wirtschaftlicher Gründe halten wir die Bergfußvariante – auch nach Prüfung mehrerer anderer Varianten – nach wie vor für die sinnvollste“, sagte er. Der Planfeststellungsabschnitt 3.5 ist 7,6 Kilometer lang. Er beginnt kurz hinter dem Bahnübergang Felix-Lensing-Straße und verläuft durch die Niederungen des Gewässers „Die Wild“, dann entlang des Eltenbergs und weiter durch den Ortsteil Elten bis zur niederländischen Grenze. Mit dem Streckenausbau sollen die zurzeit bestehenden sieben Bahnübergänge beseitigt werden. Drei sollen durch Brückenbauwerke ersetzt werden: an der Eltener Straße (B8), an der Lobither Straße und an der Zevenaarer Straße.

Im Bereich des heutigen Bahnübergangs Emmericher Straße muss die B8 verlegt werden. Die Verlegung der B8 ist Gegenstand eines separaten Planfeststellungsverfahrens mit Straßen NRW in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf.

Teitzel hofft, dass der Erörterungstermin dafür zeitnah zum Erörterungstermin mit DB Netz liegen wird, ein Datum stehe aber noch nicht fest. „Sinn und Zweck des Erörterungstermins ist neben der umfassenden Information über das Vorhaben die Klärung aller für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte“, erklärte Teitzel. Die Beteiligten haben Gelegenheit, ihre bereits schriftlich eingebrachten Einwendungen und Bedenken zu erläutern und mit dem Vorhabenträger, die Deutsche Bahn Netz AG, zu diskutieren. Der Termin ist nicht öffentlich. „Da werden auch persönliche Anliegen wie beispielsweise Grundstücksfragen erörtert, deshalb ist die Presse nicht zugelassen“, erklärte Teitzel.

Schallschutz sei bisher bei den insgesamt 8700 privaten Einwendungen für die Gesamtstrecke das vorherrschende Thema gewesen. Man sei durchaus bereit, die Pläne zu ändern, wenn es sinnvoll ist. So habe man beschlossen, das Viadukt in Elten komplett neu zu bauen, um Platz für einen Rad- und Fußweg zu schaffen“, erklärte der Projektabschnittsleiter der Deutsche Bahn Netz AG.

Im Erörterungstermin selbst werde keine Entscheidung in der Sache getroffen. Die Argumente werden protokolliert und gegenübergestellt. Der Anhörungsbericht geht dann an das Eisenbahnbundesamt, das über den Planfeststellungsbeschluss entscheidet. Danach gebe es eine Klagefrist, erklärte Teitzel. „Wegen der Dringlichkeit des Bauvorhabens wird direkt vor der höchsten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht, geklagt.“

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