Aufgrund von Konsequenzen Initiativen möchten Kiesabgrabung „Reeser Welle“ verhindern
Rees · Die Initiativen „Eden“ und „Zukunft Esserden“ wollen die Abgrabung „Reeser Welle“ verhindern. Auch SPD-Bürgermeisterkandidat Bodo Wißen appelliert an den Landrat. Das sind ihre Argumente.
Die Bürgerinitiativen „Eden“ und Zukunft Esserden haben sich jetzt nach der neuerlichen Beantragung der Abgrabung „Reeser Welle“ zu Wort gemeldet. Wie berichtet, ruhte das Genehmigungsverfahren für über drei Jahre, nachdem der Kreis Kleve neue Gutachten einforderte. Die Bürgerinitiativen hatten die Genehmigungsbehörde auf eigene Kosten mit Hilfe von Fachingenieuren mit eigenen Gutachten überzeugt, dass gerade die entscheidenden jeweiligen hydrogeologischen Antragsgutachten nicht ausreichend waren, und Abgrabungen unter diesen Bedingungen in dem hochsensiblen Deichvorland die Deichsicherheit und die Ortslage Esserden enorm gefährden hätten.
„Eden“ und „Zukunft Esserden“ verweisen in diesem Zusammenhang auf den Zusammenbruch des Baggerloches in Bergheim-Blessem nach einem Starkregenereignis in 2021. „Das zeigte doch deutlich, mit welcher Verantwortungslosigkeit und Leichtfertigkeit dort geplant und genehmigt wurde, und vor allem, welche Gefahr von einem Baggerloch ausgehen kann“, schreiben Leo Rehm, Melanie Gronau und Iris Jagoda von den beiden Bürgerinitiativen.
Gerade bei der geplanten „Reeser Welle“ im sensiblen Deichvorland mit äußerst schwierigen Strömungsverhältnissen bei Hochwasser seien herausfordernde Planungen und Abwägungen gefordert. Das könne kein hydrogeologisches Fachbüro leisten, das sich in einem Interessenkonflikt befinde, weil es von den Antragstellern beauftragt wurde. Grundsätzlich müsse auf Grund der alten Aktenlage eine Genehmigungsfähigkeit für dieses Vorhaben bezweifelt werden.
Durch die Herstellung des Gewässers würden erhebliche, nicht wieder umkehrbare Eingriffe in das Land- und Grundwasserökosystem vorgenommen. Neben dem Verlust einer Fläche von 78 Hektar (Stichwort: Flächenfraß) befürchten die Initiativen auch eine Gefahr für das Grundwasserökosystem und dem Verlust der Speicher-, Filter- und Produktionsfunktion der Böden, was ltztendlich zu einer Belastung des Grundwassers und somit auch des Trinkwassers führe.
Durch den Verlust von Ackerfläche und Grünland würden wichtige CO2-Speicher in den Böden vernichtet. Die Initativen argumentieren: Wenn Unternehmen CO2 ausstoßen, müssen sie eine Steuer bezahlen. Für Rees werde das CO2-Budget durch diese Zerstörung des CO2 Speichers um ca. 9000 Tonnen pro Jahr belastet. „Da stellt sich doch die Frage, wer bezahlt die CO2-Steuer in Rees und wie wird dieser Vorgang berücksichtigt beziehungsweise berechnet?“, so die beiden Initiativen.
Sie hoffen, dass im Genehmigungsverfahren auch das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 und die sich daraus ergebenden Änderungen des Grundgesetzes berücksichtigt werden. Das Gericht hatte im Kern festgestellt: Die Politik muss deutlich mehr tun, damit die Klimaziele erreicht werden. Und sie darf drastische Schritte, um die Treibhausgas-Emissionen zu senken, nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank schieben.
Laut „Eden“ und „Zukunft Esserden“ werde Kies zwar ohne Zweifel gebraucht, allerdings müssten die Fragen gestellt werden, ob in diesen enormen Dimensionen und wer den Bedarf dafür definiert. Auch die Menge, die ins Ausland verbracht werde, müsse beim Thema „Bedarf“ berücksichtigt werden. Vom Niederrhein seien es nach Angaben der Bürgerinitiativen nahezu 50 Prozent und aus dem Reeser Bereich sogar 100 Prozent der Ausbeute. „Welchen Anteil beim Bauen kann das in seiner Entwicklung weit entwickelte Recycling einnehmen? Wie sind die inzwischen veränderten Ansprüche der Gesellschaft an Umwelt, Ökologie und Generationengerechtigkeit berücksichtigt?“, fragen die Initiativen.
„Mit dem Ausbaggern eines Baggerloches schafft man jetzt unumkehrbare Tatsachen für die Ewigkeit“, schreiben „Eden“ und „Zukunft Esserden“ und mahnen: „Im Sinne der Verantwortung für die zukünftigen Generationen dürfen solche Genehmigungen nicht leichtfertig unterschrieben werden.“