Emmerich Planfeststellung: So wird's gemacht

Emmerich · Betuwe-Linie: Voraussichtlich nach den Herbstferien soll das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Haldern eröffnet werden. Die RP erklärt, was es damit auf sich hat und welche Rechte und Möglichkeiten die Anwohner haben.

haldern/rees Die Planungen für die Betuwe gehen in die heiße Phase. Für Rees wird es zwei so genannte Planfeststellungsabschnitte geben: Haldern und Millingen-Empel. Das Lindendorf macht dabei den Anfang. Vermutlich nach den Herbstferien werden die entsprechenden Pläne offengelegt. Die RP erklärt, was das für die Anwohner konkret bedeutet.

Was ist eine Planfeststellung?

Zweck der Planfeststellung ist es, alle vom Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen, ohne dass es noch weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf. Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen. Er ist zudem Voraussetzung für die Enteignung und die vorläufige Besitzeinweisung.

Welche Bedeutung hat das Verfahren für die Anwohner?

Nur im Verfahren der Planfeststellung können die eigenen Rechte eingefordert werden, wie Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Einbußen beispielsweise bei Landwirten wegen weiterer Wege oder ähnlichem.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Planfeststellungsverfahren gliedert sich in das Anhörungsverfahren und die Feststellung des Plans. Das Anhörungsverfahren, das von der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt wird, unterteilt sich in die Offenlegung des "Plans" und die Erörterung der Stellungnahme der Behörden sowie der Einwendungen der Privaten. Über die im Anhörungsverfahren nicht ausgeräumten Einwendungen wird vom Eisenbahnbundesamt durch die Feststellung des Plans entschieden. Dagegen kann Klage vor den den Verwaltungsgerichten erhoben werden.

Wer kann ab wann und wie einen Einwand einlegen?

Jeder der sich vom Verfahren betroffen fühlt, kann eine Stellungnahme vortragen. Die Pläne werden mit der Veröffentlichung im Rathaus Rees einzusehen sein. Termine, Raum und Uhrzeiten werden noch bekannt gegeben.

Welches Gewicht hat ein Einwand?

Jede Stellungnahme muss begründet werden und je besser die Begründung und je genauer der Inhalt des Widerspruchs definiert werden, desto besser kann die Gewichtung werden. Es muss zumindest jede einzelne Stellungnahme behandelt werden, es sei denn verschiedene Bürger tragen exakt den gleichen Inhalt vor, dann kann es eine Sammelabwägung geben.

Welche Bedeutung hat die Stellungnahme der Stadt Rees?

Die Stellungnahme der Stadt ist genauso wichtig wie jede andere. Es gibt keine Gewichtung, es kommt immer nur auf den Inhalt der Stellungnahme an.

Wie sind die weiteren Abläufe?

Wenn die Termine für die Offenlegung der Pläne für den Abschnitt Haldern feststehen, werden sie für vier Wochen offengelegt. Danach hat der Bürger noch zwei weitere Wochen Zeit, seine begründete Stellungnahme an die Bezirksregierung abzugeben. Alles, was bis dahin nicht vorgetragen wurde, kann auch in einem späteren Klageverfahren nicht mehr vorgetragen werden. Im Anschluss erfolgt eine Erörterung. Dazu werden alle eingeladen, die eine Stellungnahme vorgetragen haben. Dabei wird die Stellungnahme beraten und nach einer Abwägung gesucht — entweder zum Meinungsausgleich oder zur Klarstellung, das die Stellungnahme inhaltlich nicht von Belang ist. Nach der Erörterung kommt dann der Planfeststellungsbeschluss, der dann auch noch mal bekanntgemacht wird — dagegen kann dann letztlich nur Klage erhoben werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort