Ohne TAN: Bequem, aber gefährlich Neues Online-Banking: Polizei warnt vor Betrügern im Kreis Kleve

Kreis Kleve · Betrüger nutzen die Naivität oder Unwissenheit ihrer Opfer gerne aus. Das Internet bietet dafür viele Möglichkeiten.

 Die Polizei rät: Legen Sie sich ein sicheres Passwort zu, das nicht für Betrüger zu ermitteln ist.

Die Polizei rät: Legen Sie sich ein sicheres Passwort zu, das nicht für Betrüger zu ermitteln ist.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Das relativ neue Onlinebanking ohne Transaktionsnummer (TAN) haben jetzt auch die Betrüger für sich entdeckt. Seit einiger Zeit ist für maximal fünf Überweisungen von Beträgen unter 30 Euro ein TAN-loses Onlinebanking möglich. Erst danach wird die TAN abgefragt. Ein erneutes Verfahren ohne TAN ist erst bei der nächsten Anmeldung möglich.

Betrüger haben dieses bereits erkannt und auch im Kreis Kleve in mehreren Fällen Geldbeträge erbeutet, so die Kreispolizeibehörde.

An Kontodaten von potentiellen Geschädigten zu gelangen, geschieht auf unterschiedliche Weise. Eine Vielzahl von Firmen- oder Vereinskonten sind im Internet recherchierbar. Auch betrügerische Phishing-Mails, in denen der Geschädigte aufgefordert wird, Kontodaten preiszugeben oder das Hacken eines Computers zählen hierzu. Der Angriff auf die Passwörter erfolge heute meistens softwarebasiert. Insbesondere schwache und nachvollziehbare Passwörter ohne Sonderzeichen wie ein Vereinsname oder der Name des Hundes sind am schnellstens geknackt; der wichtigste Sicherheitsfaktor so die Kreispolizei weiter, seien die Onlinenutzer selbst.

Ist das Kind dann doch in den Brunnen gefallen, sollte auf jeden Fall das Zugangskennwort zum Online-Banking geändert werden. Dabei ist ein starkes Passwort, welches niemals woanders genutzt wird, am besten. Man sollte auch mit seiner Bank abstimmen, das TAN-lose Onlinebanking abzuschalten. Als weitere Vorsichtsmaßnahme sollten Zugangsdaten an einem sicheren Ort aufbewahrt und niemandem per E-Mail oder SMS mitgeteilt werden.

Auch der Drang, Online-Banking im öffentlichen WLAN zu betreiben, kann sich als gefährlich erweisen. Für den Fall, dass die Bankaktivitäten über ein Smartphone abgewickelt werden, ist auch dessen Verlust bei der Bank anzuzeigen.

(RP)
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