Emmerich Nach Knast in die Klinik?
Emmerich · Die Politik sucht fieberhaft nach einer Lösung für Täter aus der Sicherungsverwahrung. Stephan Haupt (FDP) sieht darin eine Aufgabe für den LVR und dessen Maßregelvollzugs-Know-how in Bedburg-Hau.
kreis kleve Hinter den Kulissen wird hektisch nach einer Lösung gesucht: Was passiert mit Sexualstraftätern, die nach dem Spruch des Europäischen Gerichtshofes aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen? Es gibt ein Eckpunkte-Papier aus Berlin, einen Kompromissvorschlag der Regierung und viel Ratlosigkeit, wie das Problem juristisch gelöst werden soll. "Der Landschaftsverband Rheinland sollte auf das Land zugehen und Hilfe zur Sicherungsverwahrung anbieten", sagt Stephan Haupt. Das habe die Gestaltungsmehrheit von FDP, Grüne und SPD im Landschaftsverband auch in ihr Koalitionspapier geschrieben.
Denn beim LVR liege das entsprechende "Know-how", so der Freidemokrat aus Bedburg-Hau. Er ist Mitglied der Landesversammlung und des für die LVR-Klinik Bedburg-Hau zuständigen Krankenhausausschusses 4.
"Die forensischen Kliniken wie in Bedburg-Hau haben gezeigt, dass sie damit umgehen können", sagt Haupt. Kliniken, die nur wenige Kilometer von Emmerich entfernt liegen. Von diesem Know-how könnte das Land profitieren, wenn es daran gehe, geeignete Einrichtungen für solche Täter zu schaffen. Zwar gebe es entsprechende Vorschläge aus Berlin zu Sondereinrichtungen, doch sei die Rechtsgrundlage derzeit noch völlig ungeklärt, so Haupt.
Auf die nicht gelöste Rechtsfrage verweist auch der neue NRW-Justizminister Thomas Kutschaty. Er hält das "Konstrukt für sogenannte psychisch gestörte Straftäter" für fragwürdig. Aber: "Darüber hinaus wird in Nordrhein-Westfalen schon jetzt alles rechtlich Zulässige getan, um die Bevölkerung bestmöglich vor den Gefahren zu schützen, die von Gewalt- und Sexualverbrechen ausgehen", sagt der Minister. Das für den Maßregelvollzug zuständige NRW-Gesundheitsministerium verweist auf den Justizminister.
Klinik lehnt die Idee ab
Die LVR-Klinik Bedburg-Hau lehnt die Idee ab, Straftäter aus dem Vollzug hier unterzubringen. "Das sind normale schuldfähige Täter, die für ihre Verbrechen in den Knast gekommen sind. Wir haben es im Maßregelvollzug aber mit nicht strafmündigen, kranken Menschen zu tun, die therapiert werden müssen", heißt es aus dem Klinikumfeld.
Es gebe keine rechtliche Handhabe, diese Täter in der Psychiatrie unterzubringen. Die Psychiatrie sei nicht dazu da, Lücken im Gesetz zu stopfen. Oder wie es in der Klinik formuliert wird: "Psychiatrie darf nicht zur Verwahrung von Straftätern missbraucht werden. Hier dürfen allein psychisch kranke Täter therapiert werden, nicht aber gesunde Menschen, die straffällig geworden sind und sich jahrelang sowieso einer Therapie verweigert haben".
Berlin werde die rechtlichen Bedingungen klären müssen, sagt Stephan Haupt. "Wenn in diesem Rahmen dann gesonderte Einrichtungen nötig sind, warum sollen sie nicht vom LVR angeboten werden", so der FDP-Politiker weiter. Nötigenfalls wie eine eigenständige Station an eine der Kliniken angedockt.
Auf eine Klärung aus Berlin wartet man auch beim Düsseldorfer NRW-Justizministerium, hieß es in diesen Tagen.