KLEVE/EMMERICH Opa missbraucht Enkelin auf Boot

KLEVE/EMMERICH · Der Rentner verging sich an der damals 13-Jährigen im Emmericher Yachthafen. Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

 Blick auf den Emmericher Yachthafen.

Blick auf den Emmericher Yachthafen.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Wegen sexuellem Missbrauchs eines Kindes stand ein Rentner aus Weeze Donnerstag vor dem Klever Amtsgericht. Ihm wurde vorgeworfen, am 14. Oktober 2017 seine damals 13-jährige Enkelin durch „dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlungen“ auf einem Boot, das im Yachthafen Emmerich lag, missbraucht zu haben. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und vier Monaten Haft. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Da der Tatverdächtige das Geschehen leugnete, musste das jetzt 14-jährige Opfer aussagen. Sie erzählte, dass sie mit ihrem Großvater angeln gehen wollte und dieser mit ihr zum Yachthafen fuhr. Als es dem Mädchen langweilig wurde, wollte sie schwimmen gehen. Da sie keinen Badeanzug dabei hatte, sprang sie in Jeans und T-Shirt ins Wasser. Nach dem Schwimmen stand der Opa mit einer Decke bereit, sie zog die nasse Kleidung aus, wickelte sich in die Decke und legte sich aufs Bett.

Im Halbschlaf habe sie dann gemerkt, wie der Großvater ihr zunächst den Rücken streichelte, dann rutschte die Decke weg. „Seine Hand ging immer tiefer“, so die jugendliche Zeugin. Sie wurde am Po und im Genitalbereich gestreichelt. Er sei mit dem Finger in sie eingedrungen. Sie sei dann eingeschlafen. „Als ich wach wurde, war sein Kopf zwischen meinen Beinen. Ich war im Schockzustand und wusste nicht, was ich machen sollte.“ Später habe er sie festgehalten, ihr Zungenküsse gegeben und gesagt: „Ich habe dich lieb.“ Wie sie mit der Sache umgehe, fragte die Richterin. „Ich verdränge das und spreche da mit niemanden drüber“, sagte die 14-Jährige.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er erklärte, seine Enkelin am Rücken gestreichelt zu haben, weil er sie haben trösten wollen. „Sie hatte ja jetzt keine Kleidung und konnte deshalb nichts unternehmen.“ Er habe die nassen Sachen zum Trocknen aufgehängt, Dinge am Boot erledigt und gegen 16.30 Uhr seine Enkelin geweckt, weil sie ja wieder nach Hause fahren mussten. Als sie nicht aufstehen wollte, habe er sie an den Füßen aus dem Bett gezogen, dabei sei die Decke weggerutscht und er habe sie nackt gesehen. Sie habe sich angezogen und sie seien gefahren. Verwundert sei er dann über ihre Aussage unterwegs gewesen. Sie habe gesagt: „Das hätte ich nicht von dir erwartet.“

Ein DNA-Gutachten zeigte etwas anderes. Die Sachverständige führte aus, dass DNA aus Speichel, bei der der Tatverdächtige als Spurenverursacher anzusehen sei, unter anderem am Oberschenkel, Venushügel und den Schamlippen des Mädchens festgestellt wurde. Ob die Spuren von der Decke nicht sekundär auf eine Person übertragbar seien, fragte der Verteidiger. Sein Mandant habe die Decke Monate zuvor beim Ansegeln benutzt. Das sei zwar generell möglich, laut Studie betrage die Übertragungsrate 0,02 bis 1,5 Prozent, so die Gutachterin. Aber in diesem Fall sei es nicht plausibel, denn es gab sehr viel hochwertiges molekulares Material in den Proben und außerdem wurde Zellmaterial nicht nur an den außen gerichteten Körperteilen des Opfers, sondern auch an einigen inneren nachgewiesen.

Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten – ohne Bewährung. Der Verteidiger wollte einen Freispruch und erklärte, dass Aussage gegen Aussage stünde und die Aussage des Opfers sehr widersprüchlich gewesen sei. Außerdem habe das Mädchen bereits „Erfahrung“ mit sexuellem Missbrauch vor einigen Jahren. Richter und Schöffen sahen die Vorwürfe durch das Gutachten bestätigt, setzten die Haftstrafe aber zur Bewährung aus, weil der Mann bisher unbescholten war. Er muss zudem 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort