Emmerich Massenprügelei: Wacker erweitert Anklage

Emmerich · Richterin Waltraud Wacker lässt sich nicht beirren. Beim Verfahren gegen eine kurdische Familie aus Emmerich will sie es nicht bei Körperverletzung lassen, sondern die Beschuldigten wegen räuberischer Erpressung anklagen lassen.

 Waltraud Wacker setzte sich gestern als Einzelrichterin selbst ab. Und macht damit den Weg frei für eine Anklage wegen räuberischer Erpressung.

Waltraud Wacker setzte sich gestern als Einzelrichterin selbst ab. Und macht damit den Weg frei für eine Anklage wegen räuberischer Erpressung.

Foto: Archiv

Sie selbst kann das als Einzelrichterin nicht. Das kann nur ein Schöffengericht. Und genau das hat sie gestern im Landgericht in Kleve in die Wege geleitet. Das Landgericht wurde aus Sicherheitsgründen als Verhandlungsort gewählt, obwohl es sich hierbei bislang um ein Verfahren des Emmericher Amtsgerichts handelt.

Wacker erklärte sich im Verfahren der Familien T. und B. aus Emmerich für nicht mehr zuständig. Damit geht die Prozess-Strategie der Verteidiger nicht mehr auf. Diese hatten unter anderem einen Befangenheitsantrag gegen Wacker ins Spiel gebracht. Dieser wurde aber abgeschmettert.

Nun wird es für Familie B. vermutlich ernst. Aus einer Massenschlägerei auf dem Garagenhof der Weidenstraße in Hüthum wird nicht mehr der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung, sondern räuberische Erpressung. Und das kann mit zwei Jahren Haft geahndet werden.

Der Hintergrund: Der Streit zwischen Familie T. und Familie B. schwelte schon länger. Eine Angehörige der Familie T. hatte bei der Beweisaufnahme erklärt: "Die haben öfter gedroht, dass Blut fließt, wenn wir nicht zahlen."

Vor einigen Jahren hatte ein Mitglied der Familie T. sich Geld geliehen. In einem "Friedensrat" wurde beschlossen, dass mit einer Zahlung von 3000 Euro die Sache erledigt sei. "Das Oberhaupt der Familie B. wusste, dass damit alle Ansprüche erloschen waren", so Richterin Wacker. Doch dann forderte er weitere 3000 Euro. Das eskalierte in der Schlägerei vom 11. Februar 2008, bei der 40 Personen beider Familien beteiligt waren.

Entsprechend des Plans des Familienoberhauptes gingen zuerst dessen Ehefrau und zwei Töchter der Familie B. auf die beiden Frauen zu, die Ehefrau attackierte die beiden.

Diese riefen männliche Familienmitglieder zu Hilfe, die dann von den Männern der Familie B. erwartet wurden. Im Laufe der Auseinandersetzung kam es bei Angehörigen der Familie T. zu erheblichen Verletzungen.

Richterin Wacker: "Die Angeklagten wollten so erreichen, dass Familie T. das Geld bezahlt." Damit bestehe der Tatverdacht einer räuberischen Erpressung.

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(RP/rl)
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