Haldern: Einbruch in ausgebrannte Spielhalle Lange, nebulöse Reden vor Gericht

Haldern · Ein Mann, der bereits dafür verurteilt wurde, Beute in einer abgebrannten Spielhalle gemacht zu haben, in eine Autowerkstatt eingebrochen zu sein und zwei 16-jährige Mädchen angegriffen zu haben, beteuert seine Unschuld.

 Die ausgebrannte Spielhalle. Hier soll der 32-jährige Täter Geld erbeutet haben.

Die ausgebrannte Spielhalle. Hier soll der 32-jährige Täter Geld erbeutet haben.

Foto: archiv

Die Sache hatte seinerzeit für Aufsehen gesorgt: Am 7. März 2012 begaben sich mehrere junge Männer zu einer ausgebrannten Spielhalle und machten Beute, indem sie die dort aufgestellten Automaten aufbrachen. Pech nur, dass sie anschließend draußen von einer Polizeistreife aufgegriffen wurden und das verrußte Geld eindeutiger Beweis für ihre Straftat war. Zwei Wochen zuvor waren die Täter in eine Reeser Autowerkstatt eingebrochen und hatten Wertgegenstände und Bargeld gestohlen.

Der Hauptangeklagte, ein 32-jähriger Mann, der erst zwei Jahre vor den Taten eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bekommen hatte — er kam aus dem Libanon — soll wiederum zwei Wochen zuvor aus Eifersucht einen 16-Jährigen und dessen gleichaltrige Freundin mit Schlägen und Tritten misshandelt haben.

Wegen dieser Straftaten war der vielfach vorbestrafte Mann vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ohne Bewährung, verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte er Berufung eingelegt, so dass sich nun das Landgericht mit dem Fall beschäftigt.

Gestern, am ersten Verhandlungstag, servierte er dem Gericht eine halbe Stunde lang seine Version von den Vorgängen, nachdem der Vorsitzende Richter ihn mit den Worten "Wir kennen uns seit Jahren" zur Wahrheit ermahnt hatte. Es folgte eine lange Rede, bei der der Angeklagte weit abschweifte und so minutiös wie nebulös von den Geschehnissen erzählte, jedoch ohne eindeutige Aussagen zu den Vorwürfen zu machen.

Irgendwann schien es dem Richter dann zu dumm zu sein, die Ausführungen des Angeklagten länger anzuhören: "Wir lassen Ihnen jetzt zehn Minuten Zeit, in denen sie sich überlegen sollten, ob sie nicht doch lieber die Wahrheit sagen", erklärte er. Der Erfolg blieb aus: "Ich habe es nicht nötig, etwas Falsches zu sagen, weil ich nichts getan habe", beteuerte der Angeklagte. Er habe es auch nicht nötig gehabt, in die Werkstatt einzubrechen, da der Inhaber sozusagen sein Freund sei, den er nicht bestehlen würde.

Auch die Zeugen halfen wenig weiter: Von den sechs für gestern geladenen konnte sich der erste, ein 16-jähriger Halderner, an nichts richtig erinnern. Als zweite Zeugin verweigerte die 16-jährige Schülerin, die ehedem laut Anklageschrift körperlich misshandelt wurde, die Aussage. Das Recht dazu hatte sie, weil gegen sie wegen einer vermuteten Falschaussage in der ersten Instanz beim Amtsgericht ein gerichtliches Verfahren anhängig ist.

Der dritte Zeuge, einer der Beteiligten damals, wurde mit Handfesseln aus der Wuppertaler Justizanstalt kommend vorgeführt. Er entlastete jetzt den Angeklagten, nachdem er ihn bei der Erstvernehmung durch die Polizei im vergangenen Jahr zunächst in der Sache der Körperverletzung beschuldigt hatte. Ein weiterer Zeuge lag ihm Krankenhaus und einer fehlte unentschuldigt. Gegen ihn wurde eine Geldbuße von 200 Euro verhängt.

Die Sache wird am 14. Februar auf der Schwanenburg fortgesetzt.

(woh)
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