Gerichtsprozess Prügelnder Landwirt muss vor Gericht

UEDEM/KLEVE · Dem 46-Jährigen aus Uedem wird vorgeworfen, mit einer Eisenstange auf Kreisveterinäre eingeschlagen zu haben, die bei ihm erhebliche Mängel beim Tierschutz feststellten. Ist die Anklage zu mild formuliert?

 Vor dem Landgericht Kleve muss sich der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer räuberischer Erpressung verantworten.

Vor dem Landgericht Kleve muss sich der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer räuberischer Erpressung verantworten.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Am kommenden Donnerstag, 9. August, beginnt nun der Prozess vor der ersten großen Strafkammer des Klever Landgerichtes. Angeklagt ist der heute 46-jährige Landwirt dabei wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer räuberischer Erpressung. Letzteres, da er damals, als er von dem Kreismitarbeiter abließ, von jenem forderte, den Kontrollbericht so auszufüllen, „als hätten keine Mängel vorgelegen“, so das Landgericht. Zunächst war der allerdings noch wegen des Verdachts auf versuchten Mord beziehungsweise Totschlag ergangen. Wie der Anwalt des 29-jährigen Opfers, Wolfgang Köhler aus Düsseldorf, im Vorfeld der Verhandlung mitteilte, wurde dieser Vorwurf „herabgestuft“. Außerdem sei dem Angeklagten „mit aus unserer Sicht problematischer Begründung verminderte Zurechnungsfähigkeit zugebilligt“ worden, so der Rechtsanwalt weiter.

Köhler war es auch, der sich zu Beginn dieses Jahres darüber beklagt hatte, dass der Prozess immer noch nicht begonnen hatte. Dass sich der Fall derart lange hinziehe, sei den Opfern nur schwer zuzumuten, so Köhler. Zumal es sich um einen „klaren Sachverhalt“ handele. „Unsere Mandantin leidet seit 15 Monaten unter schweren posttraumatischen Belastungsstörungen, weil sie das Tatgeschehen bis heute nicht verarbeitet hat.“ Dass die ursprüngliche Anklage wegen versuchten Totschlages nicht aufrecht erhalten worden sei, habe ebenfalls negative Auswirkungen auf seine Mandantin, so Köhler. „Die geschädigte Tierärztin, deren Familie und auch das berufliche Umfeld - ebenso wir als Anwälte - sind mit dieser Bewertung durch die Staatsanwaltschaft alles andere als einverstanden. In der Hauptverhandlung wird sich deshalb die nicht alltägliche Situation ergeben, dass die Nebenklägerin gegen die Staatsanwaltschaft Kleve eine Verurteilung wegen versuchter Tötungsdelikte anstrebt.“

Kurz nach dem Zwischenfall auf dem Uedemer Hof hatten sich auch die Mitglieder des Ausschusses für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Landkreistages Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) geäußert. „Wir verurteilen Gewalttaten dieser Art aufs Schärfste“, sagte der Ausschussvorsitzende Stephan Pusch. Er forderte die Zuständigen auf, den Fall mit aller Härte des Gesetzes zu verfolgen.

In einer Mitteilung äußerte sich das Landgericht ausführlicher zur Anklage: „Soweit die Staatsanwaltschaft in der Anklage aufgrund der wuchtigen Schläge gegen den Kopf des Geschädigten einen Tötungsvorsatz bejaht hat, geht sie von einem insoweit strafbefreienden Rücktritt aus, da der Angeklagte freiwillig von der versuchten Tötung zurückgetreten sei.“

Der Angeklagte hat die Taten inzwischen „im Wesentlichen“, wie es in der Pressemitteilung heißt, gestanden. Prozessbeginn ist am Donnerstag, 9. August, 10 Uhr, Saal A 105.

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