Emmerich Kündigung des früheren DBX-Vorstands bleibt wirksam

Emmerich · Nur noch Stehplätze gab es gestern im Saal I des Arbeitsgerichts Wesel. Das Interesse an der Verhandlung des Falls Reintjes gegen die Dienstleistungsgesellschaft DBX der Stadt Xanten war groß. Dabei ging es, wie der Richter betonte, nicht um strafrechtliche Bewertung von Vorwürfen gegen den früheren Vorstand des DBX. Vor dem Arbeitsgericht ging es allein um die fristlose Kündigung nach den Hausdurchsuchungen im vergangenen Jahr. Und am späten Nachmittag war dann klar: Die Kündigung bleibt wirksam. Das Versäumnisurteil bestätigt die Auffassung der Stadt Xanten.

Der Verwaltungsrat des DBX hatte Anfang November in einer Dringlichkeitssitzung Vorstand Kurt Reintjes aus seinem Amt abberufen. Im Zusammenhang mit den polizeilichen Ermittlungen wegen Unregelmäßigkeiten bei Vergabe und Abrechnungen von DBX-Aufträgen war der Emmericher bereits einige Tage zuvor vorläufig freigestellt worden.

Reintjes war gestern nicht anwesend. Sein neuer Rechtsanwalt sagte, er sei erkrankt. Das Gericht gab ihm ein paar Tage Frist, ein Attest nachzureichen. Die bisherige Kanzlei von Reintjes war am Ende des Gütetermins von der Stadt Xanten kritisiert worden, weil dort auch der frühere Xantener Bürgermeister und damit langjährige Vorgesetzte von Reintjes, Christian Strunk, tätig ist. Gleichwohl war ein Vertreter dieser Kanzlei unter den Zuschauern im Saal.

Es war eine kurze Verhandlung, da es von Seiten des Klägers keine Anträge gab. Die Stadt Xanten bzw. der DBX beantragten die Abweisung der Klage oder ein Versäumnisurteil. So kam es auch. Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die sich trotz Erscheinens nicht auf eine Verhandlung einlässt. Es können noch Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden.

Gleichwohl gab es vom Richter schon in der Verhandlung einige Erläuterungen, die erahnen ließen, wohin der Zug rollt. Es gibt zwei Begründungen für die fristlose Kündigung, für die eine Arbeitspflichtverletzung nachgewiesen werden muss. Zum einen ist es die Verdachtskündigung, die nach den Hausdurchsuchungen und den ersten Erkenntnissen der Vorwürfe ausgesprochen wurde. Zum anderen sollen private Arbeiten für Reintjes über den DBX abgerechnet, zudem Planungsunterlagen vor der Ausschreibung an Bieter weitergegeben worden sein. Die erneute Durchsuchung in dieser Woche und daraus resultierende weitere Vorwürfe spielten vor Gericht ob der Kürze der Zeit keine Rolle. Zudem müsse bewertet werden, ob die Kündigung rechtens war, als sie ausgesprochen wurde, so der Richter. Er sagte aber auch, dass bisherige Einlassungen von Reintjes in Sachen "grau oder Anthrazit" noch hinterfragt werden müssen. Nach Informationen unserer Redaktion geht es dabei um den Vorwurf, am Privathaus des Emmerichers seien Pflasterarbeiten von einer Firma, die auch vom DBX Aufträge bekommt, ohne Berechnung ausgeführt worden. Reintjes soll darauf verwiesen haben, diese Angelegenheit sei noch nicht abgerechnet, das Pflaster habe die falsche Farbe.

Der andere Kündigungsgrund ist die nicht vereinbarte private Nutzung des Dienstwagens. Da Reintjes laut eigenen Angaben im Gütetermin Selbstanzeige wegen der damit verbundenen Steuerhinterziehung eingereicht hat, gilt der Fakt als unstrittig. Zu bewerten sei für das Gericht, wann das aufgefallen war und ob so die Kündigung den arbeitsrechtlichen Fristen entspricht.

Der Richter betonte, dass einer von beiden Kündigungsgründen an sich reichen würde. Und er zeigte auf, wie ein möglicher Kompromiss aussehen würde. Man könnte sich auf das Ende des Arbeitsverhältnisses zu Ende 2015 einigen. Das hätte für Reintjes ein zusätzliches Gehalt bedeuten. Zugleich würde die Stadt darauf verzichten, die noch genau darzustellenden Schadensersatzansprüche angesichts der privaten Dienstwagennutzung zivilrechtlich einzufordern.

(möw)
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