Isselburg Inklusion: Gericht beschäftigt sich mit Klage

Isselburg · Isselburg kritisiert die hohen Personalkosten, die an der Stadt hängen bleiben.

Isselburg: Inklusion: Gericht beschäftigt sich mit Klage
Foto: van Offern Markus

Einige NRW-Kommunen wollen offene Fragen bei den Kosten für die Inklusion in der Schule vom Verfassungsgericht klären lassen. Neben Kevelaer, Kleve und Geldern gehört auch die Stadt Isselburg mit zu den so genannten Beschwerdeführern. Das sind die Städte, die das Verfahren exemplarisch durchfechten. Seit gestern beschäftigt sich das Verfassungsgericht in Münster damit.

Im Kern geht es darum, das Land bei den Kosten für die Umsetzung der Inklusion in die Pflicht zu nehmen. Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können Kinder mit Förderbedarf jetzt Regelschulen besuchen. Die Kosten dafür bleiben allerdings zu großen Teilen an den Kommunen hängen.

"Die Kluft zwischen dem, was uns beim Thema Inklusion vom Land aufgebürdet wird, und dem, was wir dafür an Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen, ist immens. Das passt vorne und hinten nicht", sagt Frank Schaffeld, Isselburgs Fachbereichsleiter für die Bereiche Bildung, Ordnung, Soziales und Sport. So bekomme die Stadt Isselburg vom Land für Inklusionsprojekte etwa 13.000 Euro. "Dafür können wir vielleicht gerade noch ein paar Möbel kaufen. Will man das richtig anpacken, zum Beispiel mit einem Unterrichtsbegleiter, sind dafür aber ganz andere Summen, in unserem Fall mindestens 30.000 Euro nötig", so Schaffeld.

Das sieht auch Sozialdezernent Marc Buchholz aus Kevelaer so. Wegen zusätzlicher Integrationshelfer zahlt die Stadt bereits jetzt rund 360.000 Euro drauf. Für 2017 kalkuliert Buchholz mit 540.000 Euro. Sollte die Entwicklung so weitergehen, geht Buchholz auf Dauer von Kosten von einer Million Euro zusätzlich aus. Im Gegenzug zahle das Land an Kevelaer lediglich 35.000 Euro Investitionskostenzuschuss und 9000 Euro für Personal. "Die Kosten bleiben eins zu eins bei der Stadt hängen", sagte Buchholz jetzt im Schulausschuss, in dem er auch erläuterte, dass es bereits eine Vorbesprechung mit den anderen Kommunen gegeben habe.

In der Sitzung vor dem Verfassungsgericht Münster soll erst einmal geklärt werden, ob die Beschwerde zugelassen wird. Eine Entscheidung darüber wird auch nicht sofort fallen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Treibende Kraft hinter der Klage ist der Städte- und Gemeindebund (StGB). Man habe auf die Zusage des Landes vertraut, die Inklusionspauschale aufzustocken, wenn die Personalkosten durch die Inklusion steigen, so Dr. Eckhard Ruthemeier vom StGB.

(RP)
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