Rees In Kleve wird schon für Strommasten gezahlt

Rees · Im Deichverband Bislich-Landesgrenze soll auch für Strommasten oder Trafos Deichgebühren gezahlt werden. Was hier neu ist, ist woanders längst üblich: auf der anderen Rheinseite in Kleve / Xanten.

 Für Strommasten muss künftig auch zwischen Emmerich und Bislich Deichgebühr gezahlt werden. Linksrheinisch ist das bereits üblich.

Für Strommasten muss künftig auch zwischen Emmerich und Bislich Deichgebühr gezahlt werden. Linksrheinisch ist das bereits üblich.

Foto: zel

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes steht fest: Im Deichverband Bislich-Landesgrenze müssen auch Gebühren für technische Anlagen wie Strommasten oder Trafos bezahlt werden. Betroffen ist davon vor allem das RWE. Der Energieriese hat nämlich eine ganze Reihe von Masten im Gebiet zwischen Emmerich, Isselburg und Bislich. Daher haben die Verantwortlichen beim Stromriesen die Entwicklung beobachtet. Derzeit werde aber erst einmal abgewartet.

Nach Auskunft des RWE betrifft das Deichurteil das Unternehmen erst einmal "nicht unmittelbar", so RWE-Sprecher Wolfgang Schley. "Das ist ein Einzelurteil. Es wird natürlich auch Auswirkungen für uns haben. Wir wissen aber noch nicht welche." Man kenne das Urteil noch nicht im Detail und könne daher derzeit noch keine Prognosen abgeben, wie es sich konkret auswirkt.

Bei den einzelnen Deichverbänden werde die Berechnung der Deichgebühren schon jetzt unterschiedlich gehandhabt. "Es gibt Verbände, in denen wir bereits zahlen. Etwas grundlegend Neues ist das für uns nicht."

Ein solcher Verband liegt genau gegenüber auf der anderen Rheinseite. Der Verband Kleve / Xanten hat rund 22 000 Mitglieder und ist damit in etwa so groß wie Bislich-Landesgrenze. Hier wird bei den Deichgebühren einfach nach bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden. Was auf dem Grundstück steht, ob Haus, Stall oder Strommast spielt dabei keine Rolle. Für ein bebautes Grundstück wird der 150-fache Wert veranschlagt. "Wir haben uns bei der Gründung unseres Großverbandes im Jahr 1994 für dieses System entschieden", erläutert Friedhelm Peters vom Deichverband Kleve / Xanten. Es sei zwar anfangs sehr aufwändig gewesen, die einzelnen Grundstücke zu erfassen. Doch danach laufe die Veranlagung ganz reibungslos. "Wir sind froh, dass wir dieses System gewählt haben. Es ist aus unserer Sicht auch gerechter", meint er. Die Satzung sei vom Gericht überprüft und genehmigt, Klagen gebe es keine. Das RWE sei anfangs etwas überrascht gewesen, dass man auch zahlen musste. Kritik habe es aber nie gegeben.

Um die Gebühren gerechter zu verteilen, ist auch eine Obergrenze eingebaut worden. Bei bebauten Grundstücken liegt die bei 800 Quadratmetern bei bebauten landwirtschaftlichen Grundstücken bei 2 500 Quadratmetern. So soll verhindert werden, dass jemand, der ein kleines Haus, aber ein Riesengrundstück hat, unverhältnismäßig viel bezahlt. Ein Blick auf die echten Gebühren zeigt: Bei dem System der linken Rheinseite würde sich für Hausbesitzer in Emmerich oder Rees kaum etwas ändern. In Xanten / Kleve zahlen sie etwa 60 Euro im Jahr, diese Summe ist auch bei Bislich-Landesgrenze fällig.

(RP)
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