Hochwasser-Tourismus Maskenpflicht auf der Reeser Rheinpromenade

REES · Wegen des Hochwassers und der damit zu erwartenden Besucherströme verhängt die Stadt Rees eine Maskenpflicht auf der Promenade von freitags bis sonntags.

 Das „Zwiegespräch" an der Reeser Rheinpromenade mit Atemschutz. Maskenpflicht gilt an der Promenade jetzt auch für Besucher von freitags bis sonntags.

Das „Zwiegespräch" an der Reeser Rheinpromenade mit Atemschutz. Maskenpflicht gilt an der Promenade jetzt auch für Besucher von freitags bis sonntags.

Foto: Michael Scholten

(RP) Aufgrund des anhaltenden Hochwassers werden ähnlich wie am vergangenen Wochenende auch am bevorstehenden Wochenende zahlreiche Besucherinnen und Besucher an der Rheinpromenade in Rees erwartet. Aus diesem Grund hat die Stadt Rees eine Maskenpflicht für den Großraum der Rheinpromenade angeordnet. Die Pflicht sieht vor, dass freitags von 12 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr mindestens eine Alltagsmaske getragen werden muss. Aufgrund der engen Abstände ist darüber hinaus festgelegt, dass das Fahrradfahren auf der Promenade in diesen Zeiten nicht zulässig ist. Die Regelungen sind zunächst bis zum 14. Februar befristet.

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