Himmel & Erde Haltung und Gewissen

Emmerich · Unser Autor erklärt, warum der Kampf gegen rechtes Gedankengut in der heutigen Zeit immer noch aktuell ist und wie wichtig die Erinnerung an das Grauen der Nazis ist.

Himmel & Erde: Haltung und Gewissen
Foto: Malz, Ekkehart (ema)

An diesem Wochenende beginnen in Deutschland die Auftaktveranstaltungen zur "Woche der Brüderlichkeit" - eine seit 1952 jährlich im März stattfindende Veranstaltung für die christlich-jüdische Zusammenarbeit in Deutschland. Sie wird vom Deutschen Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit ausgerichtet und hat den jüdisch-christlichen Dialog, die Zusammenarbeit zwischen Christen und Juden sowie die Aufarbeitung des Holocaust zum Ziel. Hier wird seit 1968 auch die Buber-Rosenzweig-Medaille verliehen.

In Wesel eröffnen wir die Woche der Brüderlichkeit mit einem ökumenischen Gottesdienst am morgigen Samstag um 19 Uhr in St. Mariä-Himmelfahrt und beenden sie mit dem Konzert "Ernst und Heiter" des Städtischen Musikvereins und der Gruppe "Duo Topas" am 13. März, 18 Uhr, im Lutherhaus.

Wie wichtig die Erinnerung an das Grauen der Nazizeit ist, belegen zwei Ereignisse der jüngsten Zeit. Seit dem 11. Februar muss sich vor dem Detmolder Landgericht ein ehemaliger SS-Wachmann aus dem KZ Auschwitz für seine Taten verantworten. Dem 94-jährigen Reinhold H. wird Beihilfe zum Mord an mehr als 170.000 Juden vorgeworfen. Als Wachmann an der "Rampe" von Auschwitz hat er an der Selektion der eintreffenden Menschen teilgenommen. Manche fragen, ob es menschlich sei, einen alten Mann vor Gericht zu stellen. Die Antwort ist eindeutig. Es ist nicht nur menschlich, es ist auch gerecht und geboten. Mord verjährt nicht. Es ist Aufgabe einer jeden humanen Gesellschaft, jeden Mörder, unabhängig von seinem Alter, seiner gerechten irdischen Strafe zuzuführen.

Unmenschlich dagegen ist die unermessliche Schuld, die Reinhold H. auf sich geladen hat. Unmenschlich sind sein zynisches Schweigen und seine feige Reuelosigkeit. Unmenschlich ist auch, dass von den gut 6500 SS-Angehörigen, die in Auschwitz ihren ruchlosen Dienst versahen, bis heute lediglich etwa 50 rechtskräftig verurteilt wurden.

Das zweite Ereignis begleitet uns erst seit wenigen Tagen. Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) wird ein neues NPD-Verbotsverfahren verhandelt. Ein erstes wurde 2003 wegen Verfahrensfehlern eingestellt. Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteienverbot liegen hoch, so BVG-Präsident Voßkuhle. Zu hoffen bleibt allerdings, dass diesmal das NPD-Verbotsverfahren Erfolg hat und der braune Dreck endgültig aus der Öffentlichkeit verschwindet. Haltung und Gewissen gegen rechte Gesinnung - auch dies eine immerwährende Aufgabe der Woche der Brüderlichkeit.

VON THOMAS BRÖDENFELD

(RP)
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