Rees Gülsüm: Staatsanwalt zieht Revision zurück

Rees · Beim Mordfall Gülsüm haben die Anwälte jetzt ihre Revisionsbegründungen an die Staatsanwaltschaft geschickt. Von Kleve aus gingen die gesamten Akten zum Fall über den Generalstaatsanwalt zum Generalbundesanwalt, der jetzt dazu umfassend Stellung nehmen und einen entsprechenden Antrag stellen wird.

Gülsüm: Prozessauftakt am Landgericht Kleve
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In die Revision gehen inzwischen nur noch der Anwalt des zu lebenslanger Haft verurteilten Vaters und der Anwalt des mitangeklagten Russen. Ursprünglich hatte auch der Staatsanwalt selbst Revision eingelegt, weil er im Urteil die besondere Schwere der Strafe aufgenommen haben wollte.

Doch Staatsanwalt Martin Körber hat die Revision zurückgezogen. "Nach gründlicher Prüfung durch die Staatsanwaltschaft konnten wir keine Rechtsfehler im Urteil erkennen, die für eine Revision ausreichend gewesen wären", so Günter Neifer, Sprecher der Klever Staatsanwaltschaft.

Der Generalbundesanwalt wird die Akten samt Anträgen und Begründungen zum Bundesgerichtshof (BGH) nach Karlsruhe schicken, wo die Revision geprüft wird. Spannend wird die Frage sein, wie das BGH sich zur Frage der Speicherung der Telefondaten verhält.

Die Telefonverbindungen hatten eine zentrale Rolle in der Urteilsbegründung gespielt. Nachdem das Bundesverfassunggericht die Speicherung solcher Daten für unzulässig erklärt hatte, hatte der Anwalt des Vaters bereits angekündigt, damit das Urteil anzufechten.

Auch die Staatsanwaltschaft verfolgt das weitere Verfahren mit Interesse. "Der aktuelle Fall ist von grundsätzlichem Interesse beim Thema Datenspeicherung. Wir erwarten eine klärende Aussage, die dann auch Grundsatzcharakter hätte", sagt Neifer. Er selbst geht davon aus, dass das Urteil weiter Bestand hat.

Wie berichtet, haben die Generalstaatsanwälte eine Leitlinie zur Datenspeicherung herausgegeben. Danach sollen in laufenden Verfahren und bei besonders schweren Verbrechen die Daten durchaus verwendet werden können.

(RP)
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