Baugenehmigung rechtswidrig Baustopp fürs Waldhotel in Hochelten

Hochelten · Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat die von der Stadt erteilte Baugenehmigung für rechtswidrig erklärt. Ein Anwohner, der eine übermäßige Lärmbelästigung durch den Gastronomiebetrieb befürchtet, hatte sie angefochten.

 Das Waldhotel Elten samt neuem Anbau. Die Baustelle wurde am Dienstag stillgelegt.

Das Waldhotel Elten samt neuem Anbau. Die Baustelle wurde am Dienstag stillgelegt.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Am Eltenberg soll es touristisch vorangehen. Ein Willkommensort ist dort geplant, eine neue Touristen-Info und ein zeitgemäßer Wohnmobilstellplatz. Alles Bestandteile des so genannten Masterplans Hochelten. Für viele Emmericher Politiker und die Stadtverwaltung ist klar: Das Waldhotel spielt dafür eine Schlüsselrolle. Doch die Hoffnungen, mit der Eröffnung des seit über einem Jahrzehnt leerstehenden Hotels Hochelten als touristischen Anziehungspunkt aufzuwerten, haben jetzt – zumindest vorübergehend – einen Dämpfer erhalten.

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat Ende September die von der Stadt Emmerich vor über einem Jahr erteilte Baugenehmigung für rechtswidrig erklärt. Es folgte damit der Argumentation eines Anwohners, der die Baugenehmigung angefochten hatte.

Zum Hintergrund: Das künftige Hotel soll zwar nur neun Gästezimmer vorhalten, bietet aber auch ein Restaurant samt Terrasse mit Blick ins Rheintal. Die dafür von der Stadt genehmigten Öffnungszeiten laufen von 7 Uhr morgens bis 2 Uhr nachts. Mit welchen Kundenzahlen der Betreiber rechnet, kann man anhand des geplanten Parkplatzes erkennen, der für über 50 Pkw konzipiert ist. Gebaut werden soll er in etwa dort, wo früher die Tennisplätze waren. Doch dies alles grenzt an die Graf-Wichmann-Allee. Dort lebt der Anwohner, der die Klage und ein Rechtsschutzverfahren eingereicht hatte und vom Gericht jetzt Recht bekam.

In seiner Begründung erklärt das Verwaltungsgericht, dass die Baugenehmigung in „nachbarrechtswidriger Weise unbestimmt“ sei. Konkret wird bemängelt, dass aus Genehmigung und Betriebsbeschreibung nicht hervorginge, mit welcher Lärmbelästigung zu rechnen sei und wie die geplanten Betriebsabläufe für Hotel und Gastronomie eigentlich aussehen sollen.

Da für die Außengastronomie 24 Sitzplätze eingeplant sind, für eine Weinstube weitere 16 und zusätzliche 147 Plätze für die Innengastronomie kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Schwerpunkt des Betriebs und damit auch der Lärmemmissionen nicht auf dem Hotel, sondern „auf der Bewirtung externer Gäste“ liege. Mit Firmenfeiern, Geburtstags- und Hochzeitsgesellschaften sei zu rechnen. Doch in welcher Häufigkeit solche und andere Veranstaltungen stattfänden, sei unbeantwortet geblieben. Daher stelle auch ein vor zwei Jahren in Auftrag gegebenes Schallgutachten nicht sicher, dass von dem Vorhaben keine unzumutbare Lärmbelästigung ausginge.

De facto hat das Gericht jetzt einen Baustopp verhängt. Mit den Arbeiten kann es erst weitergehen, wenn eine neue Baugenehmigung erteilt worden ist. Voraussetzung dafür ist unter anderem ein neues Schallgutachten.

 Wie Jürgen Voss, Rechtsanwalt des betroffenen Anwohners, klarstellt, ginge es seinem Mandanten nicht um den gastronomischen Betrieb des Waldhotels in seinem bisherigen Umfang, also in dem Bestandsgebäude. Die Anrufung des Verwaltungsgerichts sei vielmehr wegen der geplanten Erweiterungsbauten und insbesondere des Stellplatzes unmittelbar an die Wohnbebauung der Graf-Wichmann-Allee erfolgt, die weit über den früheren Grad der Nutzung dieser Parzelle hinausginge. „Wir waren acht Monate lang mit dem Eigentümer darüber im Gespräch, herausgekommen ist dabei nichts“, sagt Voss, der im Mai einen Eilantrag auf aufschiebende Wirkung der Bautätigkeit gestellt hatte. Die kommt jetzt zum Tragen.

 Rechtsanwalt Jürgen Voss, der den Anwohner der Graf-Wichmann-Allee vertritt.

Rechtsanwalt Jürgen Voss, der den Anwohner der Graf-Wichmann-Allee vertritt.

Foto: Kanzlei

Der Erste Beigeordnete der Stadt Emmerich, Stefan Wachs, räumt ein, dass die Baugenehmigung dezidierter hätte gefasst werden müssen. „Das ist nachzubessern“, sagte er der RP. Die Probleme hält er für lösbar. „Das Gericht hat dem Eigentümer jetzt einen Arbeitszettel an die Hand gegeben, der abgearbeitet werden muss“, so Wachs. Er rechnet damit, dass sich aus dem neuen Verfahren eine Verzögerung von mindestens drei Monaten ergibt.

(Markus Balser)
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