Rees Gericht stoppt "Reeser Welle"

Rees · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat wegen eines Formfehlers die Genehmigung für die Abgrabung "Reeser Welle" aufgehoben. Nicht die Bezirksregierung, sondern der Kreis sei die zuständige Behörde gewesen.

Christoph Gerwers fasste es kurz und knapp zusammen: "Wir haben gewonnen", sagte der Reeser Bürgermeister nach dem Gerichtsurteil vom Dienstag. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Genehmigung für die Abgrabung "Reeser Welle" in einer mündlichen Verhandlung aufgehoben. Die Stadt Rees, eine Privatperson und der Naturschutzbund NABU hatten dagegen vor einem Jahr Klage erhoben.

Das Verwaltungsgericht begründete seinen gestrigen Beschluss damit, dass nicht die Bezirksregierung Düsseldorf, sondern der Kreis Kleve zuständige Behörde sei — insofern also die zuvor erteilte Genehmigung aus der Landeshauptstadt nichtig sei.

Ob die Bezirksregierung gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegt, ist noch unklar. "Tut sie das nicht, ist das Planfeststellungsverfahren beendet. Es müsste dann wieder völlig neu begonnen werden, wenn die Abgrabung weiter verfolgt werden soll — dieses Mal dann über den Kreis", erläuterte Gerwers. Die Stadtverwaltung hatte sich nicht per se gegen die Abgrabung ausgesprochen, sondern nur gegen Details des Planfeststellungsverfahrens. Unter anderem bemängelte das Rathaus, dass im Planfeststellungsbeschluss die Verlegung des Yachthafens zur Stadt hin nicht enthalten war.

Der NABU NRW begrüßte das gestrige Urteil, weil sich die Kiesabgrabung im FFH- und Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein befindet. "Auch wenn das Gericht sich in seiner Urteilsbegründung auf einen Formfehler beruft, werten wir dies dennoch als Erfolg", erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes. 107 Hektar Vogelschutzgebiet und wertvolle niederrheinische Kulturlandschaft seien nun erst einmal vor der Zerstörung durch den Kiesabbau gerettet.

Der NABU scheue aber auch vor einer weiteren fachlichen Auseinandersetzung, um die Rechtmäßigkeit einer solchen Abgrabung in "Natura2000-Gebieten" nicht zurück, so Tumbrinck weiter. FFH- und Vogelschutzgebiete müssten von der Kiesindustrie als absolute Tabuzonen akzeptiert werden. "Eine solche Erklärung vermissen wir zum Beispiel in der kürzlich von den Kiesunternehmen des Initiativkreises "Zukunft Niederrhein" veröffentlichten Selbstverpflichtung, in der sie Werte und Richtlinien für ihr unternehmerisches Handeln in der Region festgelegt haben", sagte der NABU-Landeschef. Die Kiesindustrie müsse sich zudem intensiv Gedanken über die langfristige Reduzierung ihrer Abbaupläne machen.

(RP)
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