Er gab seine Pakete in Kleve, Emmerich und Rees auf 7,5 Jahre Gefängnis für Darknetdealer
KLEVE/EMMERICH/REES · 33-jähriger Niederländer verkaufte Drogen und gab sie in Kleve, Emmerich und Rees zum Versand auf.
„Dream Market“ war eine Handelsplattform im Internet, auf der man vor allem illegale Waren bestellen konnte. Über übliche Browser und die Google-Suchmaschine konnte man den „Dream Market“ aber nicht erreichen – denn er wurde im Darknet, einer Art Wildem Westen des Internets, betrieben. Zwar gelten auch dort Gesetze. Aber die Strafverfolgung ist schwierig, weil das Darknet hohe Anonymität bietet.
Im Frühling 2019 ging die Handelsplattform offline – die deutsche Justiz beschäftigt sich aber noch immer mit ihr. Unter anderem das Klever Landgericht, das am Donnerstag ein Urteil gegen einen früheren „Dream Market“- Drogenhändler sprach. Zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilte die 1. große Strafkammer den 33-jährigen Niederländer, unter anderem wegen Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
Der Account, den der Angeklagte auf „Dream Market“ betrieb, hieß „BerlinMannschaft“. Die Handelsplattform ließ Bewertungen durch Käufer zu, ähnlich wie bei Amazon oder eBay. Und sie hatte ein Rangsystem – in dem „BerlinMannschaft“ zu den dicken Fischen gehörte. Wohl tausendfach verkaufte der Account Drogen international.
Der 33-jährige Angeklagte hatte seine Beteiligung an den Drogenverkäufen früh in der Verhandlung eingeräumt. Ungefähr im Mai 2018 sei er aufgrund von Geldproblemen als Kurier für „BerlinMannschaft“ aktiv geworden, habe Pakete von den Niederlanden aus über die Grenze gefahren und bei Poststationen in Emmerich, Rees und Kleve aufgegeben. Den Account „BerlinMannschaft“ habe er aber erst im November 2018 – knapp einen Monat vor seiner Verhaftung – von seinem Vorgänger und früheren Auftraggeber übernommen.
Die Anklagevertretung glaubte dem Angeklagten nicht, dass dieser erst im November 2018 den Vertrieb von „BerlinMannschaft“ übernommen hatte. Staatsanwältin Lisa Klefisch beantragte zehn Jahre Freiheitsstrafe und die Einziehung von 578.000 Euro. Dass dem Niederländer keine entsprechenden Zahlungsflüsse nachweisbar sind, liege in der Natur der Sache, denn bezahlt worden sei mit der Kryptowährung Bitcoin. „Es gibt online Wechselstuben, die absolute Anonymität gewähren“, so Klefisch.
Die beiden Verteidiger wiesen in ihren Plädoyers darauf hin, dass die Einlassung ihres Mandanten in der Beweisaufnahme nicht widerlegt worden sei. Der Angeklagte sei anfangs Gehilfe gewesen, und erst im Monat vor seiner Festnahme umfangreicher eingestiegen, erklärte Verteidiger Dr. Thiée. Dafür spreche auch, dass der Account „BerlinMannschaft“ während der Übergabephase eine Zeit lang inaktiv gewesen sei. Sechs Jahre beantragte der Verteidiger.
Die Kammer ging in ihrem Urteil davon aus, dass der Angeklagte bis November 2018 nur als Gehilfe für „BerlinMannschaft“ arbeitete. „Wir haben keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass das nicht so ist“, erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Ruby. Die Einziehung von Wertersatz ordnete er nicht an. „Was dem Angeklagten an finanziellen Mitteln zugeflossen ist, wissen wir noch nicht mal für den Zeitraum, in dem er die Seite betrieben hat.“