Prozess Freiheitsstrafe für Plantagen-Betreiber

Emmerich · Der Angeklagte hatte alle Vorwürfe von sich gewiesen, seine Verteidiger beantragten Freispruch. Vergebens: Der 55-jährige Niederländer wurde verurteilt, weil er Marihuana gezüchtet und damit gehandelt haben soll.

                   Verhandelt wurde der Fall vor dem Gericht in Kleve.

Verhandelt wurde der Fall vor dem Gericht in Kleve.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

Ein 55-jähriger Niederländer ist zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Sechs Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge stellte die erste große Strafkammer fest. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe sollen 9500 Euro des Angeklagten aus Bergh als Wertersatz eingezogen werden. Laut Feststellungen der Kammer betrieb der Angeklagte eine Marihuanaplantage in den Kellerräumen einer Villa an der Reeser Straße. Die Kellerräume soll er von einem Bekannten, der bereits deswegen verurteilt worden ist, angemietet haben. Drei Ernten soll es gegeben haben – zu einer weiteren Ernte kam es nicht, weil die Polizei das Objekt im September vergangenen Jahres durchsuchte.