Rees Forensik war eine Option für die Reeser Drogenklinik

Rees · Der Landschaftsverband hatte Interesse signalisiert, wegen hoher baulicher Anforderungen für solche Projekte ist das nicht umsetzbar.

 Der vorläufige Insolvenzverwalter Dirk Hammes prüft weiter alle Optionen für die Drogenklinik.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Dirk Hammes prüft weiter alle Optionen für die Drogenklinik.

Foto: privat

Die Zukunft der insolventen Drogenklinik Horizont ist weiter offen. "Wir prüfen weiterhin alle Optionen, dazu gehört die Weiterführung ebenso wie die Übernahme von einem anderen Betreiber oder die Schließung", erläutert Insolvenzverwalter Dirk Hammes. In der nächsten Woche wird es zu den Perspektiven noch ein Gespräch mit den beiden Geschäftsführern der Klinik geben.

Der Insolvenzverwalter hat bereits eine ganze Reihe von Anfragen bearbeitet. Der Landschaftsverband Rheinland hatte Interesse signalisiert, eine forensische Abteilung in Rees einzurichten. Dann wären dort psychisch kranke Straftäter betreut worden. "Doch diese Alternative ist in Rees nicht zu realisieren. Die Anforderungen vor allem an die baulichen Erfordernisse wären dort nicht zu erfüllen", sagt Hammes. Schließlich müssten auch erhebliche Sicherheitsvorschriften erfüllt werden. Gespräche gab es auch mit Betreibern eines größeren Altenheimes, doch auch diese Alternative hatte sich zerschlagen.

Gleichzeitig werde natürlich geprüft, ob die Einrichtung auch in ihrer bisherigen Form als Klinik für Drogenkranke fortgeführt werden kann. Eine Entscheidung wird bis zum Ende des Monats fallen müssen, denn bis dahin wird das Gehalt der Beschäftigten noch über das Insolvenzgeld gezahlt.

Wie berichtet, sind die Mitarbeiter mit dem Verfahren sehr unzufrieden. Sie kritisieren, dass sie von der Insolvenz überrascht wurden und es von Seiten der Anteilseigner Caritas und Pro Homine keine Stellenangebote gebe. Außerdem hätten sie Hunderte Überstunden geleistet, die noch nicht bezahlt seien. Der Insolvenzverwalter erläutert, dass die Überstunden, die seit der Insolvenz geleistet worden seien, übernommen würden. Überstunden aus der Zeit davor gelten als so genannte Insolvenzforderung. Die werden nach einer Insolvenzquote bezahlt. Im Klartext: Die Beschäftigten werden nur einen Teil ihres Geldes bekommen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort