Emmerich Festnahme in Emmerich: Gefängnis für Vergewaltiger

Emmerich · In dem Strafverfahren gegen einen 52-jährigen Angeklagten aus Loxstedt, der bei einem Langzeitausgang aus der Sicherungsverwahrung eine 13-Jährige vergewaltigt haben soll, hat die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück gestern ihr Urteil verkündet.

Der Angeklagte wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Zudem ordnete das Gericht erneut die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an und sprach dem Mädchen Schadensersatz in Höhe von 10 000 Euro zu.

Der Mann war Pfingsten in Emmerich nach seiner Flucht dingfest gemacht worden. Er hatte sich widerstandslos an der B 220 in der Nähe der Kaserne festnehmen lassen.

Die Jugendkammer ist davon überzeugt, dass sich der Angeklagte am 30. Mai 2014 an einer damals 13-Jährigen vergangen hat. Zunächst hat es in der Wohnung eines Bekannten eine private Feier von mehreren Minderjährigen mit dem Angeklagten und dem ebenfalls erwachsenen Gastgeber gegeben. Dabei sei auch Alkohol getruznken worden. Nachdem es der Geschädigten wegen ihres Alkoholkonsums sehr schlecht gegangen sei und sie sich in einem Bett im Obergeschoss ausruhen sollte, habe der Angeklagte diese Situation ausgenutzt und das Kind missbraucht. Das Gericht hatte keine Zweifel, dass bei dem Angeklagten ein Hang zu derartigen erheblichen Straftaten bestehe und seine Unterbringung in der Sicherungs- verwahrung erforderlich sei, um die Allgemeinheit zu schützen.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Angeklagten zuvor als "Psychopathen" im fachlichen Sinne beschrieben.

Warum der 51-Jährige vor knapp einem Jahr nach Emmerich geflüchtet war, ist offen. Er hat keinerlei freundschaftliche oder familiäre Beziehungen in den Kreis Kleve. Auf den Täter waren die Zielfahnder aufmerksam geworden, weil er von Emmerich aus einen Bekannten angerufen hatte. Da die Polizei sein Handy überwachte, konnte er auf diese Weise geortet werden.

(RP)
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