Ehrenamtliche Richter in Emmerich Schöffen gesucht für die Demokratie

EMMERICH · Die Stadt Emmerich wendet sich an die Bevölkerung. Gesucht werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Das hat etwas mit dem Grundgesetz zu tun. Für die Neuwahl nimmt die Stadt bis zum 2. Mai Bewerbungen entgegen.

 Justitia hört in Deutschland nicht nur auf das Urteil der hauptamtlichen Richter, sondern auch auf die Meinung der ehrenamtlichen Richter.

Justitia hört in Deutschland nicht nur auf das Urteil der hauptamtlichen Richter, sondern auch auf die Meinung der ehrenamtlichen Richter.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Im Grundgesetz heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Und weiter führt der Artikel 20 aus: „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Deshalb ist der Einsatz von ehrenamtlichen Richtern in der deutschen Justiz ein wichtiges Element. Was viele Menschen nicht wissen: Diese Rolle übernehmen stellvertretend für das Volk auch die Schöffen.

Kein Wunder also, dass die Emmericher Stadtverwaltung sich nun an die Bevölkerung wendet. Bundesweit werden die Schöffen und Jugendschöffen für die neue Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Die Stadt Emmerich am Rhein ist derzeit noch auf der Suche nach geeigneten Personen, die am Amtsgericht Emmerich oder am Landgericht Kleve als Schöffe/ Schöffin oder Jugendschöffe/ Jugendschöffin an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken.

Für die Neuwahl nimmt die Stadt Emmerich am Rhein ab sofort bis zum 2. Mai 2023 Bewerbungen entgegen.

Darum geht es: Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt. Wer sich für dieses Amt bewirbt, sollte über ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung verfügen.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Für dieses Ehrenamt werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die in Emmerich am Rhein wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, deutsche Staatsangehörige sind und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Jugendschöffinnen und –schöffen sollten darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein.

Personen, die in der laufenden Amtsperiode das Schöffenamt ausüben und dies auch künftig wieder tun möchten, müssen sich neu bewerben, da sich die Amtszeit nicht automatisch verlängert.

Die gesetzlichen Bestimmungen nennen eine Reihe von Ausschließungsgründen. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, sind von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in der Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessierte Personen für das Amt des Jugendschöffen/ der Jugendschöffin richten ihre Bewerbung an das Jugendamt und Bewerber für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (Erwachsenenschöffen) an den Fachbereich 6 – Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein.

Der Bewerbungsvordruck für das Wahlvorschlagverfahren ist auf der Internetseite der Stadt Emmerich am Rhein unter dem Stichwort „Schöffen“ zu finden.

Weiterführende Informationen gibt es zudem unter www.schoeffenwahl2023.de oder www.schoeffen.de.

Die geeigneten Bewerber werden in Vorschlagslisten aufgenommen und dem Rat (für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen) bzw. dem Jugendhilfeausschuss (für das Jugendschöffenamt) zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Herbst 2023 tritt beim Amtsgericht Emmerich am Rhein der Schöffenwahlausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Emmerich am Rhein aus den Vorschlagslisten wählt.

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