Aus dem Emmericher Rathaus Steuererhöung: Entscheidung vertagt

Emmerich · Erste Tendenz im Ausschuss: CDU bleibt beim Nein, SPD will es nicht grundsätzlich ausschließen. BGE eher dagegen.

 Kämmerer Ulrich Siebers (2.v.l.) warb am Dienstag für eine Erhöhung der Steuer.

Kämmerer Ulrich Siebers (2.v.l.) warb am Dienstag für eine Erhöhung der Steuer.

Foto: Hagemann

Zahlen die Besitzer von Häusern im kommenden Jahr eine höhrere Steuer in Emmerich? Das ist eine Frage, die die Politik bis zum Ende des Jahres entscheiden wird. Den Anfang machte am Mittwoch eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Die Tendenz: Die CDU lehnt eine höhere Grundsteuer B ab, die BGE im Prinzip auch. Die SPD scheint noch unentschlossen, will sich einer Erhöhung aber derzeit nicht grundsätzlich verschließen.

Kämmerer Ulrich Siebers, der Mann für die Finanzen im Rathaus, warb im Ausschuss für seine Idee. Die Stadtverwaltung begründet die Erhöhung mit einem Minus in der Kasse in Höhe von 230.000 Euro, die es ohne eine Anpassung des Steuersatzes gebe.

Der Vorschlag der Verwaltung lautet: Die Steuer für Häuser in Emmerich soll von jetzt 440 Prozentpunkte auf 460 Prozentpunkte angehoben werden. Das ist eine Steigerung von vier Prozent, was eine Mehrbelastung von zehn bis 20 Euro im Jahr pro Haus ausmacht. Das ist zumindest die Beispielrechnung der Stadtverwaltung. Das entspräche einer Mehreinnahme von 230.000 Euro für die Stadt Emmerich im kommenden Jahr.

Andere Steuern, wie die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen oder die Gewerbesteuer, sollen nicht erhöht werden.

Dass die Steuer für Häuser erhöht werden soll, liegt am Land Nordrhein-Westfalen, begründet die Stadtverwaltung ihren Vorschlag. In Düsseldorf hat die Regierung die Erhöhung der fiktiven Hebesätze beschlossen. Das sind keine realen Steuerprozente, sondern nur die vom Land angenommenen beziehungsweise festgesetzten. Daran halten müssen sich die Städte nicht. Sie können diese fiktiven Hebesätze auch unterschreiten. Tun sie das, haben sie aber einen finanziellen Nachteil. Das Land berechnet die Steuerkraft einer Stadt nämlich unter anderem nach diesen fiktiven Hebesätzen und errechnet daraus auch seine unterstützenden Zahlungen, die sogenannten Schlüsselzuweisungen.

Die Parteien werden vermutlich am 4. Dezember darlegen, wie sie nun in der Sache verfahren. Die SPD bat jedenfalls darum, so lange zu warten, weil bis dahin die Zahlen des Kämmerers für das Haushaltsjahr 2019 vorliegen. Siebers hatte bereits angekündigt, dass er mit Verschlechterungen rechne. Vielleicht sogar mit einem Minus in der Kasse.

BGE-Chef Sigmund mahnte, man solle warten. Schließlich muss die Bundesregierung bis Ende 2019 einen Gesetzesentwurf vorlegen, weil das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Bemessungsgrundlage für die Immobilien-Steuer für verfassungswidrig hält.

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