Rees Druckmittel für Städte gegen Hausbesitzer

Rees · Die Städte sollen mehr Handhabe gegen Immobilienbesitzer bekommen, die ihre Häuser verfallen lassen. Der praktische Nutzen für die Kommunen muss sich aber erst noch zeigen.

 Oben: Die Steinstraße in Emmerich. Stark renovierungsbedürftige Gebäude sind der Stadt ein Dorn im Auge. Unten: Das Haus an der Hohen Rheinstraße ist ein Schandfleck in Rees.

Oben: Die Steinstraße in Emmerich. Stark renovierungsbedürftige Gebäude sind der Stadt ein Dorn im Auge. Unten: Das Haus an der Hohen Rheinstraße ist ein Schandfleck in Rees.

Foto: mvo

Wenn Touristenführer Gäste durch die historische Innenstadt von Rees führen, würden sie am liebsten einen großen Bogen um das Haus an der Hohen Rheinstraße machen. Das Gebäude steht seit Jahren leer und gammelt vor sich hin. Nachbarn beschweren sich immer wieder, dass bei ihnen die Wände feucht sind, weil das leerstehende Gebäude nicht geheizt wird. Im Gebälk haben sich Tauben eingenistet. Auch für die Verantwortlichen der Stadt steht lange fest: "Das ist kein Aushängeschild für Rees, dieser Zustand ist uns ein Dorn im Auge", so Stadtsprecher Frank Postulart.

Rees: Druckmittel für Städte gegen Hausbesitzer
Foto: van Offern, Markus (mvo)

In Emmerich ist die Steinstraße regelmäßig Gegenstand der Diskussion, weil dort Häuser herunterkommen, was das Bild der gesamten Straße abwertet. Die Stadt hat lange vergeblich dafür gekämpft, dass Besitzer sich ihrer verfallenden Immobilien annehmen. Zuletzt ging es um die Frage, ob die Straße als Sanierungsgebiet ausgewiesen werden sollte — dann könnte man die Eigentümer in die Pflicht nehmen.

Bislang jedenfalls haben die Städte nicht viel in der Hand. Sie können Immobilienbesitzer lediglich auf die "Verkehrssicherungspflicht" hinweisen: Es darf keine Gefahr von Gebäuden ausgehen. Dass sie vor sich hingammeln, spielt keine Rolle.

Jetzt könnte eine Gesetzesänderung helfen: Die Kommunen im Kreis Kleve können künftig generell wirkungsvoller gegen Eigentümer von leerstehenden, verwahrlosten Gebäuden vorgehen. Möglich wird dies durch eine Änderung des Baugesetzbuches, die der Bundestag jetzt verabschiedet hat. Ende letzten Jahres hatte sich der Bezirksverband Duisburg-Niederrhein der Gewerkschaft "Bauen-Agrar-Umwelt" (IG Bau) für eine solche Änderung stark gemacht.

"Die Neureglung gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Eigentümer von verwahrlosten Gebäuden an den Abrisskosten zu beteiligen. Damit sind wichtige Weichen gestellt, dass marode Immobilien, die jahrelang unbewohnt vor sich hin gammeln, nicht zum Dauerproblem werden", sagt Friedhelm Bierkant. Vor diesem Hintergrund appelliert der IG BAU-Bezirksvorsitzende an die Kommunen im Kreis Kleve, die neuen Möglichkeiten offensiv zu nutzen. "Jetzt sind die Städte und Gemeinden am Zug. Sie können den Eigentümern von 'Schrottimmobilien' sagen: Entweder du sanierst — oder wir schicken Dir eine Abrissverfügung. Und an den Kosten des zwangsweisen Abbruchs wirst du beteiligt", so Bierkant.

In Rees begrüßen die Verantwortlichen die Gesetzesänderung: "Das gibt uns mehr Möglichkeiten", sagt Postulart, der jetzt erst einmal auf die Handlungsempfehlungen der kommunalen Spitzenverbände wartet. Geklärt werden müsse, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt werden kann. "Auf den ersten Blick ist die Initiative für uns positiv. Aber wir müssen ganz genau hinschauen, wie wir vorgehen können." Das Gesetz fordere nämlich auch, dass dem Besitzer kein wirtschaftlicher Nachteil entstehe. "Und ein Abriss alleine ist aus städtebaulicher Sicht auch keine Lösung", meint Postulart. Wenn anschließend ein Bauzaun um ein leeres Gelände komme, sei das auch kein schöner Anblick.

Ausdrücklich geht es beim neuen Gesetz nicht um Gebäude, die nur für kurze Zeit leer stehen und bei denen eine Modernisierung absehbar ist. "Im Fokus stehen lange Zeit unbewohnte Immobilien mit großem Sanierungsstau, die die Eigentümer verwahrlosen lassen", sagt Friedhelm Bierkant.

(RP/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort