Rees Diese Regeln müssen Jecken beachten

Rees · Die Stadt Rees macht die Bürger auf die Verkehrsbeeinträchtigungen und Verhaltensregeln aufmerksam.

Weil Montag die Jecken durch die Reeser Straßen und gleichzeitig durch die Ortsteile Haffen und Mehr ziehen, sind beide Zugwege für die Dauer der Umzüge für den Verkehr gesperrt.

Weil Montag die Jecken durch die Reeser Straßen und gleichzeitig durch die Ortsteile Haffen und Mehr ziehen, sind beide Zugwege für die Dauer der Umzüge für den Verkehr gesperrt.

Foto: Breuer

Mit Altweiber beginnt heute die heiße Phase des Karnevals. Die ersten Partys starten, die Höhepunkte stellen aber zweifellos die Rosenmontagszüge in Rees und Haffen und Mehr dar. Damit auch alles reibungslos funktioniert, gibt es ein paar Regeln zu beachten. Diese stellt die Stadt jetzt vor:

Parkplatz am Westring Auch in diesem Jahr haben die Narren Gelegenheit, sowohl Altweiber als auch Karnevalssamstag und Rosenmontag im Festzelt auf dem Parkplatz Westring / Ecke Wardstraße zu feiern. "Aus diesem Grund steht der Parkplatz bis einschließlich Mittwoch, 18. Februar, nicht zum Parken zur Verfügung", sagt Frank Postulart, Pressesprecher der Stadt Rees. "Sowohl die Verkehrsteilnehmer als auch die Anwohner werden während dieser Tage um Verständnis für etwaige Behinderungen und Beeinträchtigungen gebeten." Ab Donnerstag, 19. Februar, kann der Parkplatz wieder genutzt werden.

Straßensperrungen und Halteverbote Wenn am Rosenmontag die Züge durch die Reeser Innenstadt und gleichzeitig durch die Ortsteile Haffen und Mehr ziehen, sind beide Zugwege für die Dauer der Umzüge für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Gleichzeitig gilt während der Zeit der Umzüge im historischen Stadtkern und auf dem Zugweg in Haffen-Mehr absolutes Halteverbot. Nur so können die Veranstalter auf der einen Seite und die Sicherheitsbehörden auf der anderen Seite einen gefahr- und reibungslosen Verlauf der Rosenmontagszüge gewährleisten.

Jugendschutz Besonders während der Karnevalstage fließt der Alkohol und leider sind auch die Erwachsenen nicht immer Vorbilder für die Kinder und Jugendlichen. Um zu verhindern, dass für junge Menschen die Karnevalsveranstaltung im Krankenhaus endet, verdeutlicht Postulart noch einmal die rechtliche Situation: "Auch wenn die Eltern ihren Kindern den Alkoholkonsum gestatten, so liegt hier ein eindeutiger Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vor, denn in jedem Fall sind die gesetzlichen Reglungen maßgebend." Für branntweinhaltige Getränke gilt das Mindestalter von 18 Jahren, alle anderen alkoholischen Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden.

Mit Blick auf den Jugendschutz kündigt die Stadt Rees an, dass während der Karnevalstage verstärkt flächendeckende Jugendschutzkontrollen durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Polizei durchgeführt werden. Davon betroffen sind insbesondere auch die Zuwege zu den Umzügen. "Die Kontrollen betreffen nicht nur die Rosenmontagszüge, auch während der Veranstaltungen in den Karnevalszelten in Rees und Mehr werden entsprechende Kontrollen durchgeführt", stellt Postulart klar.

Allgemeine Verhaltensweisen Abschließend appelliert Postulart an die Narren, sich sozial und rücksichtsvoll zu verhalten. Bedauerlicherweise komme es bei erhöhtem Alkoholkonsum immer wieder vor, dass die Narren Müll und Gläser genau dort fallenlassen würden, wo sie gerade stünden, obwohl sich wenige Meter weiter ein Abfalleimer befinde. Außerdem würden oftmals nicht nur öffentliche Grünanlagen, sondern auch private Gärten und Grundstücke zum Urinieren genutzt. In diesem Zusammenhang werden die Jecken um Rücksichtnahme gebeten. Im Übrigen kann das Ordnungsamt entsprechendes Fehlverhalten mit Geldbußen ahnden.

(RP)
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