Schulen in Emmerich Betreuung: Stadt verzichtet auf Beiträge der Eltern

EMMERICH · Wenn die Kinder nicht betreut werden, müssen die Eltern auch nicht bezahlen. Die Politik hat das jetzt für die Schulbetreuung beschlossen.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Stadt Emmerich verzichtet auf die Elternbeiträge für die Betreuungsangebote an den Schulen (Offener Ganztag, SchulePlus) für die Monate Februar bis April. Das teilt die Stadt am Donnerstag mit.

„Die Eltern konnten seit Februar diese Betreuungsleistungen coronabedingt überhaupt nicht in Anspruch nehmen. Wer keine Leistung erhält, soll auch nicht zur Kasse gebeten werden. Alles andere wäre ungerecht“, wird Bürgermeister Peter Hinze in einer Pressemitteilung zitiert. Die Einnahmeausfälle für den städtischen Haushalt belaufen sich auf insgesamt 98.000 Euro. 

Für die Monate März und April hatte die Stadtverwaltung den Beitragseinzug bereits vorläufig gestoppt. Der Monatsbeitrag für Februar war hingegen noch bei den Eltern abgebucht worden. „Um den organisatorischen Aufwand gering zu halten, wird dieser bereits eingezogene Beitrag den Eltern nicht erstattet, sondern mit den Folgemonaten verrechnet“, schreibt Hinze in der Pressemitteilung.  

 Die Stadt hatte mit der Entscheidung zunächst noch auf eine klare Aussage der Landesregierung zu den Elternbeiträgen für die Monate Februar bis April gewartet. Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte die Landesregierung in den vergangenen Wochen wiederholt aufgefordert, dass die Beiträge – wie schon im Januar – erlassen werden sollten und sich Land und Kommunen die Kosten je zur Hälfte teilen.

Da eine klare Aussage aktuell immer noch aussteht, hat die Stadt Emmerich  jetzt entschieden, zu handeln und auf die Erhebung der Beiträge zu verzichten. Dann würde sich der Einnahmeausfall für den städtischen Haushalt auf rund 49.000 Euro reduzieren.

Wie mit den Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertagesstätten oder bei Tagespflegepersonen umgegangen werden soll, wird derzeit noch beraten. Ein wesentlicher Unterschied zur Schulbetreuung ist allerdings, dass diese Betreuungsangebote in den vergangenen Monaten von den Eltern in Anspruch genommen werden konnten – wenn auch in reduzierter Form.   

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