Emmerich Bordell-Prozess vor Eröffnung

Emmerich · Die Ermittlungen gegen den Inhaber der Bordelle "Fun Garden" und "Villa Auberge" sowie seine Lebensgefährtin sind abgeschlossen. Im Herbst könnte verhandelt werden. Unterdessen werden die Häuser weiter betrieben.

 Oben: Szene bei der Razzia am 29. März. Die Bordelle "Fun Garden" an der Tackenweide (unten) und "Villa Auberge" wurden durchsucht.

Oben: Szene bei der Razzia am 29. März. Die Bordelle "Fun Garden" an der Tackenweide (unten) und "Villa Auberge" wurden durchsucht.

Foto: mvo/kds

Das Betreiberpaar der Bordelle "Fun Garden" und "Villa Auberge" wird voraussichtlich ab dem Herbst in Kleve vor Gericht stehen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen das Paar sind abgeschlossen, Anklage wurde erhoben. Die Hauptverhandlung könnte im Oktober oder November beginnen — derzeit prüft das Gericht die Anklageschrift, die Stellungnahmen der Verteidigung werden abgewartet.

Emmerich: Bordell-Prozess vor Eröffnung
Foto: van Offern, Markus

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53-jährigen Bordellbetreiber und seiner Lebensgefährtin unter anderem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in zwölf Fällen vor, das "Vorenthalten von Arbeitsentgelt" in 79 Fällen und Steuerhinterziehung in 29 Fällen. Außerdem sollen Ausländerinnen mit gefälschten Papieren eingeschleust worden sein.

Beweise für einzelne Fälle

Die Fall-Zahlen bedeuten: Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, jeweils genug Beweismaterial zum konkreten Einzelfall zu haben, um eine Verurteilung zu erreichen. Die Straftaten sollen sich seit Juli 2005 abgespielt haben. "Das Verfahren ist von seinem Umfang her enorm groß", sagte Richter Christian Spelz, Sprecher des Klever Landgerichts.

Der 53-jährige Betreiber von "Fun Garden" und "Villa Auberge" sowie seine 40-jährige Lebensgefährtin wurden am Nachmittag des 29. März bei einer spektakulären Razzia festgenommen. 90 Zöllner, 100 Polizisten und 50 Steuerfahnder sicherten in Geschäfts- und Privaträumen Beweise.

Jetzt soll der Fall vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts verhandelt werden. Das mutet bei Menschenhandel und Zwangsprostitution für Laien befremdlich an. Christian Spelz aber erklärt: "Sobald ein Vorwurf Steuerhinterziehung ist, oder auch das Vorenthalten von Arbeitsentgelt, fällt es in die Zuständigkeit der Wirtschaftskammer — wegen des Spezialwissens, das dort vorhanden ist. Alle weiteren Anklagevorwürfe werden dann dort mitverhandelt."

Abgesehen von den strafrechtlichen Folgen könnten die mutmaßlichen Opfer, etwa von Menschenhandel oder Zwangsprostitution, zudem zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Von Schmerzensgeld bis hin zur Kostenübernahme für psychiatrische Hilfe wäre vieles denkbar, erläuterte Spelz. Häufig werde dergleichen in gesonderten Zivilverfahren abgehandelt: "Das ist denkbar und durchaus üblich."

(RP/rl)
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