Prozess Bewährungsstrafe für 19-Jährigen

Unter Einsatz und Androhung von Gewalt erpresste ein 19-jähriger Emmericher 1000 Euro von einem 21-jährigen Klever. Zuvor war der Täter unvermittelt in das Auto des Geschädigten eingestiegen.

 Der 19-jährige Emmericher und sein Anwalt kurz vor Prozessbeginn.

Der 19-jährige Emmericher und sein Anwalt kurz vor Prozessbeginn.

Foto: Klaus-Dieter Stade (kds)

Wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung ist ein 19-jähriger Emmericher am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss er drei Wochen Dauerarrest verbüßen und 1500 Euro zur Wiedergutmachung an den Geschädigten, einen 21-jährigen Klever, zahlen.

Was ist passiert? Es ist der 4. Oktober 2019. Der spätere Geschädigte fährt zu seiner Ausbildungsstelle in Kleve. Nach getaner Arbeit steigt er in seinen Pkw, will zu den Großeltern fahren. Er kommt bis Griethausen, wo ihm eine Baustelle die Durchfahrt versperrt. Der junge Mann will wenden, als plötzlich der spätere Angeklagte zu dem Geschädigten ins Auto steigt. Ob er wisse, wer er sei, fragt der ungebetene Passagier. Dann schlägt er den Fahrer, fordert ihn auf, nach Hause zu fahren, statt zu den Großeltern. Der eingeschüchterte Geschädigte leistet Folge, lässt den Fremden ins Elternhaus, wo sich dieser schließlich als Bruder einer Arbeitskollegin vorstellt.

Der 19-jährige Emmericher will wissen, was mit seiner Schwester gelaufen sei – ein paar Wochen zuvor, auf einer Party im Haus des Geschädigten. Widerwillig erklärt der Geschädigte, dass man sich auf der Party nähergekommen sei – einvernehmlich, wohlbemerkt. Wieder setzt es einen Schlag. Er sei Kampfsportler, betont der Angeklagte. Bei sich hat er ein Messer und einen Schlagring.

Plötzlich schellt die Polizei: Der Geschädigte öffnet die Tür. Es geht um einen Autospiegel, den er in Griethausen gestreift hat, nachdem der Angeklagte zu ihm ins Auto gestiegen ist. Die Polizisten geben ihm einen Rüffel, aber eine Anzeige gibt es nicht. Den Eindringling im Haus erwähnt der Geschädigte nicht, und die Beamten rücken ab.

Geld solle fließen, fordert der Angeklagte dann, und bringt den Geschädigten dazu, mit ihm zur Bank zu fahren. Der Geschädigte leistet Folge: Er hebt 1000 Euro ab, überreicht sie dem 19-Jährigen. Dann trennen sich die Wege der beiden – und nach einem Gespräch mit seinem Vater wendet der Geschädigte sich schließlich an die Polizei.

Er schildert den Beamten das Geschehene. Es kommt zur Anklage, und am Dienstag erzählt der Geschädigte die Geschichte noch einmal, diesmal im Klever Landgericht. Auf der Anklagebank sitzt der 19-jährige Emmericher, der ihn geschlagen und die 1000 Euro erpresst hat. Allerdings hat dieser dem Gericht zuvor eine ganz andere Geschichte erzählt: Ja, er sei in das Auto des Geschädigten gestiegen, um ihn wegen der Schwester zur Rede zu stellen. Ja, es habe auch eine Ohrfeige gegen den 21-Jährigen gegeben – allerdings keine räuberische Erpressung, die mit der Zahlung von 1000 Euro geendet wäre.

„Aussage gegen Aussage“, stellt der Vorsitzende der Jugendkammer fest. Aber: Ein Gericht höre deswegen nicht auf, im Gegenteil: „Das Gericht wird sich damit befassen, welcher der beiden Aussagen möglicherweise zu glauben ist“, sagt der Richter – und: „Es geht hier um einiges.“ Er gibt dem Angeklagten eine Bedenkpause. Auf dem Flur: Gespräch zwischen Angeklagtem und Verteidiger. Wieder im Gerichtssaal: Eine weitere Einlassung des Angeklagten. Und die meisten Abweichungen zur Schilderung des Geschädigten sind plötzlich verschwunden. Ein spätes Geständnis – und die Souveränität, die der Angeklagte zuvor noch im Gerichtssaal versucht hatte auszustrahlen, bröckelt.

Als „sehr, sehr üble Sache“ mit schweren Folgen für den Geschädigten bezeichnet der Vorsitzende die Tat bei der Urteilsbegründung. „Man muss schon sagen, dass hier manchmal das Gefühl aufgekommen ist, dass von ihnen eine gewisse Gefährlichkeit ausgeht“, sagt der Richter zum 19-Jährigen. Ob der „Warnschussarrest“ und die Bewährungsstrafe die erhoffte Wirkung erzielen, bleibt abzuwarten.

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