Emmerich Betrugsvorwurf: Eine Geldstrafe, ein Freispruch

Emmerich · Zu einer Geldstrafe von 1050 Euro wegen Betrugs wurde jetzt eine Reeserin vor dem Emmericher Amtsgericht verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, vom 10. Februar bis zum 8. April 2016 zu Unrecht Arbeitslosengeld empfangen zu haben. Sie soll eine Arbeitsaufnahme nicht angezeigt haben. Der Schaden belief sich über eine Summe von 1207 Euro.

Die 43-jährige Angeklagte war bis Ende Dezember 2015 bei einer Firma in Bocholt beschäftigt und bezog bis einschließlich Januar 2016 Lohn. Danach meldete sie sich arbeitslos, bekam aber zum 10. Februar 2016 eine neue Stelle. "Ich habe an dem Tag bei der Arbeitsagentur angerufen und mitgeteilt, dass ich eine neue Arbeit aufgenommen habe", sagte sie. Erst Anfang Mai sei ihr der Bewilligungsbescheid zugegangen. Am 20. Mai war sie persönlich in der Emmericher Arbeitsagentur gewesen und habe gesagt, dass sie zu viel Geld bekommen habe.

Ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur wurde als Zeuge befragt. Am 17. Mai 2016 hat die Arbeitsagentur die Überzahlung durch eine Überschneidung mit der Krankenversicherung entdeckt, am 23. Mai sei die Anhörung herausgeschickt worden. Weder das Telefonat am 10. Februar 2016 noch die Aussage bei ihrem Besuch am 20. Mai sei von den Mitarbeitern dokumentiert worden. "In der Regel wird über solche Angaben ein Vermerk im Datensatz der Kunden gemacht", so der Mitarbeiter.

Das sah auch die Staatsanwältin so, die eine Geldstrafe von 1500 Euro wegen Betrugs forderte. Der Anwalt der Angeklagten wollte dagegen einen Freispruch für seine Mandantin. Der Zeuge habe nicht ausschließen können, dass Fehler in der Dokumentation passieren können, sagte er. Richterin Dr. Fee Kinalzik sah den Vorwurf des Betruges bestätigt und verhängte eine Geldstrafe von 1050 Euro.

In einem zweiten Betrugsfall wurde ein 41-jähriger Angeklagte aus Rees freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, er habe 2015 mehrere Reparaturen und Serviceleistungen an seinem Privat-Pkw im Wert von 4062 Euro durchführen lassen, aber nicht bezahlt. Er hatte ein Schreiben vorgelegt, in dem stand, dass sein Arbeitgeber diese Kosten übernimmt. "Ich fuhr jeden Monat mit meinem eigenen PKW rund 20.000 Kilometer und deshalb gab es neben einer monatlichen Entschädigung von 900 Euro die Zusage zur Übernahme von Reparaturkosten", sagte der Angeklagte, der einen Audi A8 fuhr. Aber die Geschäftsführerin der Firma erklärte das Schreiben für gefälscht und erstattete Anzeige. Er habe dann einen Kredit aufgenommen, um die Reparaturkosten bezahlen zu können, sagte der Angeklagte.

Die Geschäftsführerin sollte vor dem Amtsgericht als Zeugin aussagen, erschien aber nicht. "Der Tatvorwurf kann deshalb nicht bestätigt werden, der Angeklagte ist freizusprechen", sagte Richterin Kinalzik. "Das hat meiner Familie und mir jeden Tag Bauchschmerzen bereitet. Die Sache hat meinen Namen ruiniert", sagte der Angeklagte, der vor dem Arbeitsgericht gegen die Firma klagte. Dort kam es im Juni 2017 zu einem Vergleich, die Firma musste ihm 5000 Euro zahlen.

(moha)
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