Emmerich Ausbildungsplatz-Suchende können Rentenlücke meiden

Emmerich · In den letzten Wochen haben wieder viele junge Menschen ihre Schullaufbahn beendet, die nicht alle sofort einen Ausbildungsplatz finden. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland erklärt, dass auch in diesem Fall eine rentenrechtliche Lücke im Versicherungsverlauf vermieden werden kann. Wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich bei der d Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend meldet, kann diese Zeit für seine spätere Rente gutgeschrieben bekommen. Viele wissen nicht, dass die Suche nach einem beruflichen Ausbildungsverhältnis auch als so genannte Anrechnungszeit für die Rente zählt, obwohl die Arbeitsagentur keine Unterstützung und keinen Rentenbeitrag zahlt.

Weitere Info am kostenfreien Bürgertelefon unter 0800 100048 013 oder: www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de.

(RP)
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