Emmerich Auch für Ferienjobs können Sozialabgaben fällig werden

Emmerich · In den Ferien die freie Zeit für einen Ferienjob nutzen - das möchte mancher Schüler oder Student, um seine Finanzlage aufzubessern. Vom Verdienst des Ferienjobs sind aber nur dann keine Sozialabgaben fällig, wenn die Tätigkeit von Beginn an auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich.

Die Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen darf innerhalb des ganzen Kalenderjahres nicht überschritten werden. Werden also mehrere Ferienjobs im Laufe eines Jahres ausgeübt, dürfen sie auch zusammengerechnet diese Grenze nicht überschreiten. Rat und Hilfe gibt es bei den Mitarbeitern der Service-Zentren, am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048013 und bei den Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland zahlt monatlich rund 1,36 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf. Als Verbindungsstelle zu Spanien, Belgien, Israel, Chile und Uruguay gilt das auch bundesweit.

(RP)
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