Emmerich Auch eine Angehörigen-Krankheit

Emmerich · Der Umgang mit dementiell erkrankten Menschen stellt gerade auch die Angehörigen vor schwer lösbare Probleme. Der "Arbeitskreis Demenz Rees-Emmerich" hat jetzt Projekte entwickelt, die Unterstützung auf vielen Ebenen bieten.

REES/EMMERICH Dr. Hans-Jürgen Bosma, Chefarzt der Geriatrie im Krankenhaus Rees, hatte schon vor Jahren formuliert: "Wenn Angehörige einen Patienten zu uns bringen, wissen wir oft nicht, wen wir zuerst behandeln sollen, ihn oder die Angehörigen." Jetzt erweiterte er: "Demenz ist heute eine Angehörigen-Krankheit." Mehr als eine Million Patienten seien betroffen und es werde mit jährlich 200 000 Neuerkrankungen gerechnet.

Jeder dritte 85-Jährige leide an Demenz. Sie kann für Menschen in der Umgebung eines Erkrankten zu einer schweren Belastung werden, wenn sie sich der Pflege, Sicherung und Versorgung des Patienten annehmen. Pflegende Angehörige eines Demenzpatienten stehen oft täglich vor einer kaum zu leistenden Aufgabe, wenn sie die Hilflosigkeit, aber auch die Verhaltensstörungen, den geistigen Niedergang und alle damit verbundenen täglichen Probleme meistern sollen. Aus der Erkenntnis, dass die Angehörigen gleichrangige Beachtung und Unterstützung durch beratende und entlastende Institutionen verdienen, hat der "Arbeitskreis Demenz Rees-Emmerich" Projekte entwickelt, die die Angehörigen von Demenzkranken unmittelbar unterstützen. Dazu zählen Vortragsreihen, Beratungsbüro, Betreuungsangebote, Schulungsreihen für den Umgang mit dementiell erkrankten Menschen und Gesprächskreise für Angehörige.

Alternden Menschen wird in zunehmendem Maße bewusst, dass die Erwartung von Hochaltrigkeit und das damit steigende Risiko, demenzkrank zu werden, ein fatales Lebensschicksal sein können und die Erkrankung dem Betroffenen die Verfügungsmöglichkeit über sich selbst und sein Leben raubt. Bei vielen Bürgern nimmt daher das Interesse zu, rechtzeitig Verfügungen zu treffen, die verbindlich im Falle einer Demenzerkrankung festlegen, wem sie ihr Schicksal anvertrauen und welchen medizinischen Behandlungsrahmen sie für den Fall zusätzlicher gesundheitlicher Störungen wünschen.

Edmund Verbeet, Direktor des Emmericher Amtsgerichts, wird bei der Veranstaltung über das Spannungsfeld zwischen medizinischen und juristischen Fragen vor dem Hintergrund des vor einem Jahr in Kraft getretenen "Patientenverfügungsgesetzes" referieren und Fragen dazu beantworten.

(RP)
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