Emmerich Anwälte: "Denkzettel ist aus dem Ruder gelaufen"

Emmerich · Im "Baseballschläger-Prozess" haben die Anwälte der Angeklagten ihre Anträge gestellt. Einen Vorsatz schließen die Juristen für mindestens zwei ihrer Mandanten aus.

Emmerich: Anwälte: "Denkzettel ist aus dem Ruder gelaufen"
Foto: Evers, Gottfried (eve)

Kleve Die Anträge von Staatsanwalt Hendrik Timmer gegen die Frau aus Wisselward und ihre beiden Helfer, die wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt sind, haben die Verteidiger offenbar angespornt, ihre Mandanten in völlig anderem Licht darzustellen. Statt die besondere Schwere der Schuld anzuerkennen und Sicherungsverwahrung zu verhängen, wie Timmer es für angemessen ansieht, plädierten die Anwälte gestern für deutlich mildere Strafen. Sandra S. als Anstifterin soll nach den Vorstellungen ihrer Verteidiger sogar nur für eine Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt werden - mit einer Freiheitsstrafe unter zehn Jahren. Dass alle drei den Tod von Marc M., der Sandra S. jahrelang vergewaltigt haben soll, zu verantworten haben, das wurde nicht bestritten.

 Mario A., in dessen Hand der Baseballschläger zerbrach.

Mario A., in dessen Hand der Baseballschläger zerbrach.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

Die Staatsanwaltschaft hatte die 37-Jährige aus Wisselward "dämonisiert", befand Verteidiger Christoph Kobus. Eine bösartige Person, die zwei Bekannte für ihre Zwecke instrumentalisiert und zur Verdeckung der Straftat gar einen weiteren Mord plante - dieses Bild wollten die Verteidiger so nicht stehen lassen. Mit Verweis auf das psychiatrische Gutachten von Dr. Jack Kreutz skizzierten sie eine wenig aggressive Frau, die mit ihrem Leben unzufrieden, von Verlassens-Ängsten geplagt und eher ein "Looser" als ein Dämon sei. Offenbar berührt von den Worten ihres Anwalts rieb sich Sandra S. die Augen. Ihr zweiter Verteidiger betonte, es habe keinen Tötungsvorsatz gegeben, die Frau habe dem Opfer signalisieren wollen: "Da sind zwei Freunde, die für mich da sind." Dass mindestens einer von beiden Marc M. eine Anzahl wuchtiger Schläge mit einem Baseballknüppel beibrachte, steht nach der Hauptverhandlung außer Frage.

Die WhatsApp-Nachrichten, durch die die Tat erst ans Tageslicht kam und in denen sich Sandra S. der gemeinsamen Tat und ihrer eigenen Rolle brüstet, stellte ihre Verteidigung als reinen Unsinn dar. Die Tat sei als Denkzettel für den brutalen Vergewaltiger gedacht gewesen und "aus dem Ruder gelaufen".

Mario A. ist in den Augen seiner Verteidiger ebenfalls nur der Körperverletzung mit Todesfolge, eventuell nur der fahrlässigen Tötung schuldig. Unter Heroineinfluss sei er gegenüber der Frau, die ihm leid getan habe und der er habe helfen wollen, unkritisch gewesen. Den Peiniger, wie geplant, mit einem "Goldenen Schuss" zu töten, habe er nicht geschafft. Vorzuwerfen sei ihm insbesondere, nach der Tat (als Marc M. vielleicht noch lebte) keine Hilfe geholt zu haben, um den Schwerverletzten möglichst noch zu retten. Statt einer langjährigen Haftstrafe empfahlen die Anwälte den Maßregelvollzug. Auch komme die Anwendung der Kronzeugenregelung infrage, schließlich habe A. von Anfang an glaubhaft berichtet und seine Schuld nicht bestritten. Seiner Aussage sei auch zu glauben, was die Mitangeklagten betreffe.

Wenig Chancen, ihren Mandanten in ein günstiges Licht zu rücken, sahen die Verteidiger von Sven G., der ebenfalls ein Verhältnis mit Sandra S. hatte und ihr helfen wollte, Marc M. loszuwerden. Dass er dem Opfer mit dem Baseballschläger schwerste Verletzungen beibrachte, steht außer Frage. Allerdings zerriss Anwalt Gerd Meister das Gutachten des Psychiaters Dr. Rudolf Schlabbers. Der hatte Sven G. als brutalen Gewalttäter dargestellt, der lebenslang weggesperrt gehöre, und Sicherungsverwahrung empfohlen. Seinen Eindruck des Angeklagten hatte er auch damit begründet, dass sich der stark tätowierte Mann selbst als "Outlaw" bezeichnet. Aus nur einer einzigen Vorstrafe wegen einer Gewalttat könne keine Prognose abgegeben werden, die eine Sicherungsverwahrung rechtfertige, so die Anwälte. Das Gericht möge eine angemessene Gefängnisstrafe verhängen.

Morgen um 14.30 Uhr wird das Urteil sprechen.

(RP)
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