Rees Anti-Abhör-Gerät war nur ein Betrug

Rees · Das Landgericht Kleve bestätigte eine Verurteilung wegen Betrugs des Amtsgerichts Emmerich. Das hatte einen 31-Jährigen aus Göttingen zu einer Geldstrafe von 2 400 Euro verurteilt. Wie berichtet, hatte der Mann einer Familie in Rees ein angebliches Wunder-Gerät zum Abwehren der Nachbarn verkauft. Die Familie fühlte sich auf ihrem Grundstück beobachtet und glaubte, von Unbekannten abgehört worden zu sein.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige bereits eine geschäftliche Beziehung zu dem Familienbetrieb hatte und das Vertrauen bewusst erschlichen und ausgenutzt hatte. So habe er ihnen ein Gerät angeboten, dass die Überwachungen ausschalten könne. Dazu habe er die Tochter der Familie anschließend überredet, für diesen Zweck zwei Laptops und zwei Handys mit entsprechenden Verträgen zu kaufen. Zu Beginn der Verhandlung vor einer Woche erklärte der Angeklagte, dass er zwar beim Kauf dabei gewesen wäre, ein unbekannter Begleiter aber die Schuld daran trage, dass die Familie die Geräte nicht erhalten habe. Der Richter erklärte, dass der Angeklagte nie beabsichtigte, die Geräte zurückzugeben. Wer der unbekannte Begleiter ist, konnte nicht ermittelt werden. Die Zeugin, die Tochter der Familie, sei absolut glaubwürdig, erklärte der Richter. Das Urteil beruht unter anderem auf ihren Zeugenaussagen. In ihrer Aussage hätte sie nichts beschönigt und das Geschehen sehr differenziert wiedergegeben, so das Gericht.

In der Urteilsverkündung erklärte der Richter außerdem, dass das Gericht keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten habe. Vermutung sei, dass der Angeklagte mit dem unbekannten Begleiter zu Lasten der Zeugin und ihrer Familie zusammengearbeitet habe und diesen jetzt schütze. Dafür gäbe es keine Beweise, daher müsse der Verurteilte auch nicht für die Telefonkosten in Höhe von rund 5 600 Euro aufkommen, die aus den von der Zeugin abgeschlossenen Verträgen entstanden sind.

Das Strafmaß bleibt, der Verurteilte muss eine Geldstrafe in Höhe von 2 400 Euro zahlen und jetzt zusätzlich die Kosten für die Verhandlung übernehmen.

(RP)
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