Emmerich 62-Jähriger muss wegen Drogenplantage fünf Jahre in Haft

Emmerich · Es war einer der aufsehenerregenden Prozesse vor dem Landgericht Kleve in diesem Jahr: Hat ein 62-jähriger Emmericher am Klinkerweg eine Halle zur Verfügung gestellt, in der eine Hanfplantage getrieben wurde?

Das Landgericht befand gestern: Ja, das hat er! Der Richter verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Trotzdem kann er Weihnachten im Kreise seiner Familie feiern.

Gegen die Zahlung einer Kaution von 12 500 Euro wird die Haft so lange außer Vollzug gesetzt, bis das Urteil rechtskräftig ist.

Am letzten von sechs Verhandlungstagen wurden noch Zeugen gehört: Zwei 21-jährige Emmericher, die mit einer Karnevalsgruppe über mehrere Monate in der Halle am Klinkerweg einen Karnevalswagen gebaut hatten, sagten aus, dass sie weder irgendwelche Gerüche noch Geräusche bemerkt hatten, die auf eine Marihuanaplantage hätten hinweisen können.

Der Staatsanwalt ließ in seinem Plädoyer die einzelnen Stationen der verschiedenen Cannabisplantagen Revue passieren, zu denen der Angeklagte in Beziehung steht. Der erste Ort war eine Halle in Didam, die der Angeklagte 2009 mietete und einige Zeit später untervermietete. Im abgetrennten Bereich entstand eine Plantage. Die niederländische Polizei stellte fest, dass diese zu einer Reihe von professionell betriebenen Anlagen gehörte. Auch gegen den Emmericher wurde in den Niederlanden verhandelt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im November 2011 wurde dann die Plantage am Klinkerweg entdeckt. Im März 2013 schließlich eine weitere in einer Wohnung über ein Restaurant in Kalkar-Wissel. In beiden Fällen war der Angeklagte der Pächter.

Zwischen den drei Objekten gab es viele Parallelen: Die Untermieter konnten aufgrund falscher Angaben nicht identifiziert werden, in den Hallen wurden Mauern hochgezogen, alle Mieten wurden bar bezahlt. "Spätestens beim zweiten Mal hätten sie hellhörig werden müssen. Da Sie nichts gemeldet haben, muss man davon ausgehen, dass Sie beteiligt waren", meinte der Staatsanwalt. Durch die Zurverfügungstellung der Hallen und Wohnung habe er Beihilfe geleistet. Der Staatsanwalt beantragte fünf Jahre und sechs Monate Haft, während die beiden Verteidiger für ihren Mandanten einen Freispruch forderten.

"Ich habe nichts damit zu tun", sagte der Angeklagte am Ende des Verhandlungstages. Kopfschüttelnd nahm er das Urteil des Gerichts entgegen.

(moha)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort