Emmerich 600 Euro für einen Fisch

Emmerich · Angeln ohne Angelschein – das ist kein Kavaliersdelikt. Jedenfalls nicht, wenn man die Strafe sieht. Ein Senior machte jetzt vor dem Amtsgericht in Emmerich diese Erfahrung. Das war der teuerste Fisch seines Lebens.

Angeln ohne Angelschein — das ist kein Kavaliersdelikt. Jedenfalls nicht, wenn man die Strafe sieht. Ein Senior machte jetzt vor dem Amtsgericht in Emmerich diese Erfahrung. Das war der teuerste Fisch seines Lebens.

Wegen Fischwilderei hatte der 69-jähriger Mann aus Duisburg einen Strafbefehl über 600 Euro erhalten. Klar, dass er dagegen Einspruch einlegte. Denn so einen teuren Fisch hatte er noch nie gekauft. Die Sache stand jetzt beim Amtsgericht in Emmerich zur Verhandlung an.

Was war geschehen? Beamte der Wasserschutzpolizei hatten im September vergangenen Jahres etwa einen Kilometer vor der niederländischen Grenze ein ankerndes Boot am rechten Ufer des Rheins an einer Buhne ausgemacht. Auf dem Boot saßen zwei Männer. Weil die Beamten sahen, dass eine Angel ausgelegt war, forderten sie die beiden auf, zum Schiff der Polizei zu kommen.

Beim Näherkommen entdeckten die Beamten weitere Angeln mit und ohne Futteral auf dem Boot. Der Mann aus Duisburg gab zu, geangelt zu haben, sein Freund — ein Emmericher hatte angeblich nur geholfen, einen Motorschaden auf dem Boot zu reparieren.

Der Duisburger besitzt zwar einen Angelschein für Holland, nicht aber für Deutschland. Und so wurde die Sache zu einem Strafbefehl: 600 Euro fürs unerlaubte Angeln!

Der Duisburger wehrte sich vor Gericht mit Händen und Füßen gegen die harte Strafe. Er habe geglaubt, mit dem Boot schon in Holland zu sein, erklärte er. Und eigentlich habe er gar nicht geangelt, auf jeden Fall nicht zu dem Zeitpunkt, als die Polizei gekommen sei. Außerdem sei es nur zu seiner Aussage gekommen, weil der Beamte ihm ein Formular mit dem Hinweis: "Wenn Sie das unterschreiben, dann machen Sie beim Staatsanwalt einen guten Eindruck" vorlegte habe.

Das nahm ihm das Gericht ebenso wenig ab wie den Motorschaden. Immerhin aber senkte es auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Strafmaß auf 375 Euro. Die Angeln bekommt der Mann übrigens nicht zurück. Und die Kosten des Verfahrens muss er auch noch tragen.

(RP)
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